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DAT-Anträge
Unterstützung für die OTC-Beratung
Der apothekerliche Berufsstand will künftig evidenzbasierte Daten zu gängigen Präparaten in der Selbstmedikation sammeln, kategorisieren und klassifizieren, um sie für die Beratung nutzen zu können. Ein beim Deutschen Apothekertag eingebrachter Antrag wurde nach kontroverser Diskussion am Ende mehrheitlich angenommen. Dr. Kerstin Kemmritz, die zu den Antragstellern gehört, betonte, die Datensammlung solle nicht die individuelle Beratung einschränken, sondern vielmehr eine „vernünftige, praktische, hilfreiche und leicht verfügbare Beratungshilfe“ darstellen.
Günther Hanke, Präsident der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, kritisierte, er sei gegen „Listenmedizin, bei der mir klugmeinende Menschen etwas vorgeben“. Zudem seien entsprechende Versuche in der Vergangenheit immer gescheitert. Detlef Weidemann vom Apothekerverband Hessen stellte die Frage, wo das am Ende hinführen würde, wenn Apotheker aufgrund der Datenlage schwach wirksame Arzneimittel nicht mehr abgäben – letztlich handle es sich dabei häufig um Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt hätten.
„Wir kicken keine Präparate vom Markt“, verteidigte die Berliner Delegierte Kemmritz den Antrag. Dieser ziele vielmehr darauf ab, verfügbare evidenzbasierte Daten vom eigenen Berufsstand in Datenbanken zusammenzufassen und wirkstoffbezogen an einer Stelle – am liebsten der ABDA-Datenbank – für alle Apotheker verfügbar zu machen. Wenn Kunden aus bestimmten Gründen ein anderes Medikament wünschten, könne dieses auch weiterhin abgegeben werden. Sie verwies zudem darauf, dass es immer wieder neue Studien zu Arzneimitteln gebe, „über die wir informiert sein wollen“, um die eigenen Kunden auch dazu beraten zu können.
Kunden kämen häufig mit gefährlichem Halbwissen, erklärte auch Christian Belgardt, Präsident der Apothekerkammer Berlin. „Wir müssen eine Nase weiter vorne sein.“ Daher brauche man Dokumente, die dabei helfen, auf dem neuesten Stand zu sein, auch bei neuen Arzneimitteln – „damit wir die Arzneimittelspezialisten bleiben können“. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt betonte ebenfalls, die apothekerliche Entscheidungskompetenz werde durch eine solche Datensammlung nicht eingeschränkt. Sie sei „sinnvoll und unerlässlich“, um über ein Instrument zu verfügen, das die nötigen Informationen zugänglich mache.
Hanke kritisierte am Antrag zudem, dass der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) diese Aufgabe federführend übertragen werden soll – im Hinblick auf Zeit und Geld. Kemmritz erwiderte, diese Aufgabe sollte im eigenen Berufsstand umgesetzt werden. Man könne ja klein anfangen und zunächst ein, zwei Stellen mehr in der AMK schaffen. Letztlich zähle, dass am Ende erweiterte Beratungsmöglichkeiten für die Apotheken stünden. Abschließend stimmte die Mehrheit für den Antrag. „Das Niveau der wissenschaftlichen Diskussion beeindruckt“, erklärte ABDA-Vize Mathias Arnold – er freue sich nun auf die nächste Haushaltssitzung.
München - 19.09.2014, 11:07 Uhr