DAZ aktuell

Austausch der Darreichungsform: neues Kürzel „DL“ vereinbart

Weitere Vereinbarung zur Abrechnung beim Austausch von Arzneimitteln der „Dringlichkeitsliste“

ks | Seit dem 16. Dezember 2023 gelten besondere Austauschregeln für Arzneimittel, die auf der „Dringlichkeitsliste Kinderarzneimittel Herbst-Winter 2023/24“ des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen. Apotheken, die nach den neuen Vorgaben abgeben, müssen auch besonders abrechnen. Nun haben Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung getroffen, die den Fall betrifft, dass ein wirkstoffgleiches Fertigarzneimittel in anderer Darreichungsform abgegeben wird.

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