Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

16.04.2017, 08:00 Uhr


Nichts als Eier! Eier gehören zu Ostern. Auch bei Apothekers. Aber auch die letzte Woche hat wieder gezeigt, dass nicht alles das Gelbe vom Ei ist. Wir müssen immer mehr für einen Appel und Ei schuften, während aus Holland nichts als faule Eier kommen. Süße Schoko-Eier gibt’s für uns nicht.  Und das Herumeiern in der Politik geht weiter, ein reiner Eiertanz! Wer auf Überraschungseier von der ABDA hofft, sollte genau hinschauen: Oh du dickes Ei, da sind ungelegte Eier dabei. Frohe Ostern! 

10. April 2017 

Wachsweiche Eier. Sie hat es auf den Punkt gebracht: Der Versandhandel mag zwar billiger sein, meint unsere Bundeskanzlerin, aber die örtliche Apotheke habe andere Formen und andere Möglichkeiten der persönlichen Ansprache. So weit, so richtig. Und nun? Ist sie für ein Rx-Versandverbot oder ist sie es nicht? Mein liebes Tagebuch ausgesprochen hat sie es nicht, aber ein bisschen angedeutet: „Wir müssen akzeptieren, dass es Dinge gibt, die können nicht nach dem Wettbewerbsprinzip entschieden werden“, sagte sie auf dem Landesparteitag der CDU Mecklenburg-Vorpommern. Soll heißen: Es geht nicht immer nur um billig- billig, Waren wie verschreibungspflichtige Arzneimittel brauchen die persönliche Ansprache und Beratung. Ausnahmen vom Wettbewerbsprinzip wären da angebracht. Tja, mein liebes Tagebuch, schön zu lesen, gut zu wissen, aber alles ziemlich wachsweich. Dann hoffen wir mal, dass die örtliche Apotheke im Wahlprogramm auch so eine Ausnahme-Rolle spielt. 

11. April 2017 

Rühreier. Jetzt bloß nicht nachlassen. Wir kämpfen weiter. Für ein Rx-Versandverbot! Das Wohl der Patienten steht auf dem Spiel, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel mit Boni und Rabatten von ausländischen Versendern verschickt werden dürfen. Kammer und Verband Westfalen-Lippe warnen vor dem Risiko eines ruinösen Preiswettbewerbs – mit allen negativen Folgen: schlechtere Versorgung, Arbeitsplatzverluste in Apotheken. Und es besteht die Gefahr, dass Krankenkassen die Patienten zugunsten der Versender von den Präsenzapotheken wegsteuern. Mein liebes Tagebuch, weiterkämpfen heißt die Devise, dranbleiben, rührig sein. Auch der Apothekerverband Köln hat eine „Resolution für den Erhalt der schnellen, sicheren und flächendeckenden Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln durch wohnortnahe Apotheken“ verabschiedet und in die Öffentlichkeit gegeben. Recht so. Eigentlich müsste bis zur Bundestagswahl jede Woche eine andere Apothekerkammer, ein anderer Apothekerverband so ein Statement abfeuern. Und ein paar Eier in die Pfanne hauen. Vielleicht bringt es den einen oder anderen Gesundheitspolitiker, der immer noch einen Eiertanz um den Versandhandel macht, zum Nachdenken. 

12. April 2017

Richtige Überraschungseier finden sich nicht im Positionspapier der ABDA zur Bundestagswahl 2017. Die Kernpositionen, die unsere Berufsvertretung den Parteien für deren Wahlprogramme ans Herz legt, lassen sich auf drei elementare Forderungen eindampfen: einheitlicher Rx-Arzneimittelpreis, mehr Verantwortung und die Kohle muss stimmen.

Oder ein bisschen differenzierter ausgedrückt: Da steht an erster Stelle die Forderung, an der freiberuflichen Versorgungspraxis festzuhalten. Als unverrückbare Eckpfeiler nennt die ABDA: die Apothekenpflicht, das Fremd- und Mehrbesitzverbot sowie den einheitlichen Rx-Abgabepreis und das Rx-Versandverbot. Das ist die klare Kante, ohne die nichts geht.

An zweiter Stelle steht die Forderung,  den Leistungskatalog der Apotheker auszuweiten (Arzneimitteltherapiesicherheit, Medikationsmanagement und Prävention), Stichwort ARMIN. Mein liebes Tagebuch, alles richtig, alles wichtig. Auch die Prävention soll weiter gefördert werden, steht im Papier. Es schmerzt eben noch immer, dass wir Apothekers im Präventionsgesetz keine Rolle spielen, ja, dass wir den Krankenkassen keine Präventionsleistungen anbieten dürfen.  

Fast schwärmerisch, allerdings ohne in Details zu gehen, wird der Ausbau von E-Health-Anwendungen beschworen, hier liege großes Innovationspotenzial im Gesundheitswesen. Mein liebes Tagebuch, das hat sie Recht die ABDA, aber wie sie den Apotheker hier eingebunden haben möchte, bleibt im Nebulösen. Da solle es irgendwie um Vernetzung, um Kooperation der Heilberufe gehen. Aber bei E-Health geht es auch um Telemedizin, Videoberatung und vor allem ums E-Rezept – und wie steht die ABDA dazu? Wäre schon mal angebracht, wenn wir die Meinungen zu neuen Technologien, zur Einbindung des Apothekers in die digitale Welt genauer kennenlernen könnten. Konkretes ist da noch nicht aus den Eiern geschlüpft.

Was man sich allerdings unter Sätzen vorstellt wie „zur Stärkung strukturschwächerer Regionen soll die Attraktivität des Apothekerberufs gestärkt werden“, bleibt ein Rätsel. Gemeint ist wohl, dass Apotheker Gefallen am Leben auf dem Dorf findet und dorthin gelockt werden soll. Eiersuche auf dem Land?

Und an dritter Stelle steht dann die ABDA-Forderung, das Honorarsystem weiter auszubauen plus Planungssicherheit bei der Honoraranpassung, eine leistungsgerechte Berechnungsmethode und die Honorierung neuer Dienstleistungen. Und wie könnte das Honorarsystem weiter ausgebaut werden? Die ABDA deutet hier das Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz als ersten Schritt zur Weiterentwicklung an, also Modelle wie den Nacht- und Notdienstfonds, konkreter wird sie im Positionspapier nicht. Die Henne legt ein Ei und gackert, mehr ist das noch nicht. Mein liebes Tagebuch, da ist viel Raum für Gespräche drin. Soll wohl auch so sein. Nun gut, diese Positionen sind bekannt, das wird keinen Politiker umhauen. Jetzt warten wir ab, inwieweit sich solche Gedanken in den Wahlprogrammen wiederfinden. Hoffentlich sind das alles keine Windeier. 

13. April 2017 

Ein dickes Ei. Da hat er sich zu früh gefreut, der Apotheker aus der Lüneburger Heide, der 50-Cent „BonusBons“ an seine Kunden verschenkte – ganz gleich, ob sie einen Pfefferminztee kauften oder ein Rezept einlösten. Das Verwaltungsgericht Lüneburg untersagte dem Apotheker das Verschenken der geldwerten Boni. Das Problem dabei war weniger der Tee als das Rezept. Denn einen Bonus zu geben für rezeptpflichtige Arzneimittel verstößt gegen die gesetzliche Arzneimittelpreisbindung. Das Gericht argumentierte, mit dem Bonusgutschein werde dem Kunden mit dem Erwerb des Arzneimittels ein Vorteil gewährt, der den Erwerb für ihn wirtschaftlich günstiger erscheinen lasse. Der Kunde erhält geldwerte Ersparnisse im Zusammenhang mit Rx-Arzneimitteln, was jedoch in Deutschland verboten ist, so das Gericht. Was den Apotheker zunächst hoffnungsvoll gestimmt hatte: Das Landgericht Lüneburg hatte kurz zuvor seine 50-Cent-Gutscheine noch für rechtmäßig erklärt. Boni-Gutscheine seien genauso zu bewerten wie Papiertaschentücher oder Hustenbonbons, meinte das Landgericht. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sind sie das nicht. Wie’s nun weitergeht, ist offen. Der Apotheker und sein Anwalt wollen erstmal die Signale aus der Politik abwarten: Wie setzt die Politik der Ungleichbehandlung europäischer und deutscher Apotheken ein Ende? Mein liebes Tagebuch, das ist ein bisschen so wie die Suche nach einer Lösung für das Ei des Kolumbus. 


Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Was ein falscher Osterhase über "wachsweiche Eier" denkt ...

von Christian Timme am 16.04.2017 um 17:40 Uhr

Das RxVV wird auch in einer neuen Regierung unter Merkel nicht kommen. Und trotzdem werden keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel im Übermaß nach Deutschland versendet werden. Dieser kleine Trost wird allerdings nicht lange anhalten. Der Arzneimittelversand wird in Deutschland weiter zunehmen und sich in der Verkürzung der Versandwege entscheiden. Es wird sich zeigen wie die deutschen Präsenz- und Versand-Apotheken mit diesem "Inlands Phänomen" ein- und umgehen werden. Und jetzt bitte ein richtiges hartgekochtes Osterei, mit viel Salz ...

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