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Ausschreibungen von DAK und Barmer
Ministerium beobachtet Heil- und Hilfsmittelverträge
Anfang Januar war bekannt geworden, dass das Bundesversicherungsamt einige Verträge der Barmer und DAK in der Heil- und Hilfsmittelversorgung überprüft. Konkret stehen die Kassen im Verdacht, bei der Vergabe den Preis im Vergleich zur Versorgungsqualität zu hoch gewichtet zu haben. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar wollte vom Bundesgesundheitsministerium daraufhin wissen, ob die Verträge grundsätzlich überprüft werden sollten. Das BMG will abwarten.
Erst im Februar 2017 hatte der Bundestag das Heil- und Hilfsmittelrecht reformiert, nachdem es Vorwürfe gegeben hatte, die Kassen würden beim Einkauf von Erwachsenenwindeln Preisdumping betreiben und ihre Patienten mit minderwertigen Produkten versorgen. Laut dem neuen Gesetz müssen die Kassen Heil- und Hilfsmittel mit „besonders hohem Dienstleistungsanteil“ nun auch besonders behandeln: Ausschreibungen für solche Heil- und Hilfsmittel dürfen die Kassen dem neuen Gesetz zufolge gar nicht mehr durchführen.
Und trotzdem soll es zumindest bei der DAK und bei der Barmer erneut zu solchen Ausschreibungen gekommen sein. In einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hatte Frank Plate, Chef des Bundesversicherungsamtes, Anfang Januar erklärt, dass er die aktuellen Ausschreibungen der Barmer für Beatmungsgeräte von Patienten mit nächtlichen Atemstörungen (Schlafapnoe) für „nicht zweckmäßig“ halte. Dasselbe gilt aus seiner Sicht für die Ausschreibungen der DAK für Inkontinenzprodukte. Laut FAZ wird der Preis in der Barmer-Ausschreibung mit 90 Prozent gewichtet, in den DAK-Verträgen sollen es 80 Prozent sein. Im neuen Heil- und Hilfsmittelgesetz war allerdings festgehalten worden, dass der Preis mit maximal 50 Prozent bei der Vergabeentscheidung gewichtet werden darf.
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Die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar hat zu diesem Thema nun eine Anfrage an das Bundesgesundheitsministerium gestellt. Zunächst will die SPD-Politikerin wissen, wie das BMG das Vorgehen der Kassen bewertet. BMG-Staatssekretärin Widmann-Mauz erklärt in ihrer Antwort, die DAZ.online vorliegt, dazu, dass sich die Hilfsmittel in der Versorgung aufgrund des technischen Aufbaus sowie der Indikationen stark voneinander unterscheiden würden. Ob eine Ausschreibung zweckmäßig sei oder nicht, könne daher nur im Einzelfall entschieden und geprüft werden. Sie erklärt weiterhin, dass das Bundesversicherungsamt die angesprochenen Verträge von Barmer und DAK unter diesen Gesichtspunkten überprüfe.
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