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Rote-Hand-Brief nach PRAC-Signalverfahren
Packungsbeilage muss vor falschen Laborwerten unter Biotin warnen
Biotin kann Laborergebnisse verfälschen: Fallberichte von verfälschten Laborergebnissen unter Biotin-Einnahme veranlassten den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der EMA jüngst zu einem Signalverfahren, in dem er die Biotininterferenz mit Laborwerten evaluierte. In einem Rote-Hand-Brief informiert das BfArM gemeinsam mit den Herstellern biotinhaltiger Produkte über die Maßnahmen. Diese betreffen nur bestimmte Biotindosierungen.
Bereits im März dieses Jahres informierte die
Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) davor, dass Biotin
(Vitamin B7, Vitamin H) Laborergebnisse verfälschen kann. Anlass war ein Patient
in den USA, der an einem Herzinfarkt verstarb, da der Infarkt aufgrund
negativer Troponin-Testergebnisse nicht erkannt worden war. An dem falsch negativen Troponintest war offenbar eine erfolgte Biotin-Einnahme des Patienten schuld.
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Dieser tödlich endende Myokardinfarkt war jedoch nicht der einzige Zwischenfall, der auf einer Wechselwirkung von Biotin mit Laborwerten beruhte. Laut der AMK-Meldung vom März wurden auch Fälle beschrieben, in denen in Studien von falsch erhöhten Estradiolwerten sowie falsch erniedrigten Parathormon- oder TSH-Werten berichtet haben. Auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnte vor allem bei schwangeren Frauen, die pränatale Nahrungsergänzungsmittel einnehmen. Diese würden oft Biotin enthalten. So könnten durch eine fälschlich diagnostizierte Schilddrüsenüberfunktion antithyreoidale Arzneimittel (Carbimazol, Thiamazol) zum Einsatz kommen, was ein Risiko von Missbildungen für das Embryo darstellen würde oder fälschlicherweise durch falsche Testergebnisse ein Morbus Basedow diagnostiziert würde.
Fach- und Gebrauchsinformation warnen vor Wechselwirkung mit Laborwerten
Eine erhöhte Anzahl an Fallberichten von falschen Laborwerten infolge einer kürzlichen oder gleichzeitigen Biotineinnahme veranlasste den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) jüngst, in einem Signalverfahren die Biotininterferenz von Laborwerten zu evaluieren. Bereits am 11. Februar 2019 veröffentlichte der PRAC seine Empfehlung dazu. Der PRAC empfahl, bei biotinhaltigen Arzneimitteln zum Einnehmen mit mehr gleich 150 µg Biotin pro Dosiseinheit und biotinhaltigen Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung mit mehr gleich 60 µg Biotin pro Dosiseinheit, die Fach- und Gebrauchsinformationen zu aktualisieren. Die Hersteller hatten dazu drei Monate Zeit. Aktuell informiert nun das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) in Abstimmung mit den Herstellern biotinhaltiger Arzneimittel in einem Rote-Hand-Brief über mögliche Interferenz von Biotin mit klinischen Laborergebnissen und dem damit verbundenen Risiko falscher Laborwerte.
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