Anträge

DAT: Gleichpreisigkeit statt Rx-Versandverbot

Berlin - 14.08.2019, 10:15 Uhr

Auf dem Deutschen Apothekertag 2019 wird das Rx-Versandverbot voraussichtlich keine Rolle mehr spielen, es liegen keine Anträge dazu vor. (b/Foto: Schelbert)

Auf dem Deutschen Apothekertag 2019 wird das Rx-Versandverbot voraussichtlich keine Rolle mehr spielen, es liegen keine Anträge dazu vor. (b/Foto: Schelbert)


Das Rx-Versandverbot spielte in der Antragsberatung auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) 2018 eine mehr als prominente Rolle: Gleich in mehreren Anträgen beschlossen die Apotheker, das Verbot zu fordern – obwohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn damals schon zu verstehen gab, dass das Verbot nicht sein Favorit sei. Ein Jahr später spielt das Verbot auf dem DAT 2019 in Düsseldorf keine Rolle mehr. In keinem einzigen Antrag wird es erwähnt. Der Fokus liegt nun auf dem Erhalt der Gleichpreisigkeit.

In den Wochen vor dem Deutschen Apothekertag 2018 lag eine gewisse Spannung im Apothekenmarkt: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte zuvor zugesagt, dass er bis zum DAT eine Lösung des Versandhandelskonfliktes vorlegen wolle. Was würde die Apotheker erwarten? Schließlich steht im Koalitionsvertrag, dass sich die Große Koalition für ein Rx-Versandverbot einsetzen will. Spahn selbst sendete aber damals schon erste Anzeichen, dass er andere Lösungen als das Verbot bevorzugt. Trotzdem blieben die Apotheker bei ihrer Forderung: Gleich in mehreren zusammengefassten Anträgen beschlossen sie, das Verbot als Reaktion auf das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung weiterhin einzufordern.

Ein Jahr später ist davon nichts mehr übrig. Die offizielle Beschlusslage der ABDA-Mitgliederversammlung lautet zwar, dass das Verbot weiterhin eine „Handlungsoption“ sei. Doch die ABDA selbst gibt in Interviews an, sich davon distanziert zu haben. Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz liegt zudem ein Vorhaben im Parlament, das auf das Verbot verzichtet und dafür ein Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich ins Sozialrecht einziehen will. Dass sich der Fokus in der Debatte verschoben hat, merkt man auch an den vorläufigen Anträgen zum diesjährigen DAT in Düsseldorf: Es liegt kein einziger Antrag aus den Kammern und Verbänden vor, in dem das Verbot auch nur erwähnt wird.

Mehr zum Thema

Gesundheitsausschuss im Bundestag

Spahn zweifelt am Rx-Versandverbot

Deutscher Apothekertag

Spahn enttäuscht die Apotheker

Apotheker wollen geeignete Regelungen für die Gleichpreisigkeit

Vielmehr dürfte es in diesem Jahr darum gehen, die Gleichpreisigkeit politisch einzufordern. In einem Leitantrag des ABDA-Vorstandes sowie einiger Kammern und eines Verbandes heißt es beispielsweise, dass „geeignete Regelungen“ eingeführt werden sollen, die den einheitlichen Apothekenabgabepreis auch für Arzneimittel, die aus dem EU-Ausland versendet werden, garantieren. Und daher wollen die Apotheker an dem Wunsch festhalten, das im Arzneimittelgesetz (AMG) festgeschriebene Rx-Boni-Verbot für EU-Versender zu bewahren. Allerdings: Spahn will es mit seiner Apothekenreform streichen und hat der EU-Kommission in einem Brief dies auch schon zugesagt.

Die Forderung, den AMG-Satz zur Rx-Preisbindung für EU-Versender zu behalten, taucht gleich in mehreren DAT-Anträgen auf. Neben dem ABDA-Vorstand fordern auch die Kammern aus Nordrhein und Hessen sowie der Apothekerverband Westfalen-Lippe und der Verband Nordrhein den Erhalt des AMG-Satzes. Zu erwarten ist, dass der ABDA-Vorstand diese Anträge in einem Leitantrag zum DAT zusammenfasst.

Wie positionieren sich die Apotheker zur Spahn-Reform?

Die einzige spannende Frage wird sein, wie sich die Hauptversammlung zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz verhält. Lediglich in einem der oben genannten Anträge (von der LAK Hessen) wird Spahns Vorschlag, die Gleichpreisigkeit über ein Rx-Boni-Verbot im Sozialgesetzbuch V zu retten, abgelehnt. Dieser Plan genüge den Ansprüchen nicht, da PKV-Versicherte ausgeklammert werden, heißt es. Einen neuen Alternativ-Vorschlag zum Erhalt der Rx-Preisbindung enthält das vorläufige Antragsbuch aber nicht.

Ein weiteres Thema, das die Apotheker in Düsseldorf beschäftigen dürfte, ist das Auskunftsersuchen des Oberlandesgerichts München gegenüber der Bundesregierung. Zur Erinnerung: Das Gericht hatte die Bundesregierung aufgefordert, amtliche Auskunft zu der Frage zu geben, ob und gegebenenfalls welche tatsächlichen Umstände die Annahme rechtfertigen, dass die Rx-Preisbindung in Deutschland eine flächendeckende, sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung gewährleisten. Die Bundesregierung hat bislang nicht geantwortet. In einem Antrag, den die LAK Hessen vorlegt, sollen die Apotheker die Bundesregierung jetzt auffordern, diesem Auskunftsersuchen nachzukommen.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Kammer- und Verbandsspitzen diskutieren VOASG-Kabinettsentwurf

ABDA-Gesamtvorstand: Korrekturen gefordert

Nach Kritik aus Mitgliedsorganisationen

Außerordentliche ABDA-Mitgliederversammlung am 2. Mai

Berichte über das Rx-Boni-Verbot

Medien: ABDA-Rückendeckung für Spahn

5 Kommentare

Gleich(un)preisigkeit fordern und bekommen ...

von Christian Timme am 15.08.2019 um 13:46 Uhr

Deutsch kann eine sehr präzise Sprache sein ... nur nicht in der Politik. Wer „Gleich...“ sagt aber „Ungleich...“ meint, der bekommt BEIDES ... so einfach ist das ... bei den Apothekers.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Schmidt

von Conny am 14.08.2019 um 13:00 Uhr

Ich habe das Gefühl F. Schmidt wird am Apothekertag seine Gummimaske abziehen und Max Müller kommt zum Vorschein. So wie damals be Fantomas. Anders kann man sein gesamtes Handeln bis zur Schleimspur gegenüber Spahn nicht erklären.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Faule Zähne muss man ziehen ...

von Reinhard Herzog am 14.08.2019 um 11:43 Uhr

Mensch Leute, zieht endlich diesen "faulen Zahn" Gleichpreisigkeit ...

Wir können uns hier lange streiten, wer diesen ehemals starken Schneidezahn des Apothekenwesens ruiniert - durch unsachgemäßes Bohren und schlampige Wurzelbehandlungen. Nur, diese "Behandlungen" laufen gerade zur Hochform auf, und scheinen nicht zu stoppen zu sein ...

Dieser Zahn schmerzt doch dann nur noch - und wird demnächst sowieso abbrechen.

Also raus damit, her mit einem Implantat. Fachgerecht gemacht, sicher nicht ganz billig, trägt das durch viele Jahre.

Und das "Apotheken-Implantat" heißt:

Konsequente Verhandlungspreise mit den Kostenträgern für alle Produktsegmente. Entsprechende Lieferverträge mit u.a. festgeschriebenen Abnahmemengen und ggf. lokalen Abstufungen.
Auf Augenhöhe, jährlich angepasst.
So schwach ist die Position der Offizinapotheken nicht.
Wer soll es denn sonst machen in der Fläche?
Das heutige Leistungsniveau kann der Versand doch gar abbilden, und das wissen die Kassen ...

In dieser Lage ist einfach mehr Mut und "Vorwärtsverteidigung" gefragt - und nicht Rückzug auf kaum mehr haltbare Positionen!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Faule Zähne muss man ziehen

von gabriela aures am 14.08.2019 um 20:28 Uhr

Ich danke Ihnen für den unbequemen, unabhängigen, unpopulären aber wieder pointierten und fundierten Beitrag (was sonst...)
Nun, die ABDABAKDAV kocht gerne im eigenen Saft , das ist nunmal das letzte Vorrecht dieser (Alte-Herren) Riege. Und das kosten sie aus - bis zum "Abwinken der Anderen".
Eine unglückliche Kombination aus Eitelkeit und Verblendung.

Welche Gleichpreisigkeit?

von Karl Friedrich Müller am 14.08.2019 um 10:39 Uhr

Das „Stärkungsgesetz“ hebelt gerade die Gleichpreisigkeit aus.
Haben es noch nicht alle kapiert?
Das Gesetz begünstigt, wie so viele andere und auch die Digitalisierung, das unehrliche Verhalten, obwohl es vorgibt, das Gegenteil zu tun.
Auf der Strecke bleiben die Ehrlichen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.