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Verpflichtungszusage an EU-Kommission
Aspen senkt Preise für sechs Krebsarzneimittel
Im Mai 2017 nahm die EU-Kommission den Arzneimittelhersteller Aspen wegen seiner besonders hohen Preise für einige Krebsarzneimittel ins Visier. Sie witterte einen Missbrauch der Marktmacht und einen Verstoß gegen EU-Kartellrecht. Mittlerweile hat sich Aspen verpflichtet, die Preise für sechs Arzneimittel in Europa um durchschnittlich 73 Prozent zu senken. Diese Verpflichtungszusagen hat die Kommission jetzt nach den EU‑Kartellvorschriften für rechtlich bindend erklärt – EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will eine klare Botschaft an andere Pharmaunternehmen senden.
Sechs Krebsmedikamente des südafrikanischen Pharmaunternehmens Aspen werden in Europa künftig um durchschnittlich 73 Prozent günstiger. Das teilt die EU-Kommission am heutigen Mittwoch mit. Damit sollen die Preise unterhalb des Niveaus von 2012 liegen. In diesem Jahr hatte Aspen die Arzneimittel mit den Wirkstoffen Chlorambucil, Melphalan, Mercaptopurin, Tioguanin und Busulfan nach Auslauf ihres Patentschutzes von anderen Unternehmen übernommen. Sodann erhöhte Aspen die entsprechenden Preise zunächst in Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Polen und Schweden – es folgten alle anderen Länder in Europa, in denen es die Arzneimittel verkaufte. In vielen Fällen sollen die Preise um mehrere hundert Prozent erhöht worden sein.
Patentfrei seit 50 Jahren, aber Preise fast 300 Prozent über relevanten Kosten
Das hatte die Kommission auf den Plan gerufen, sie leitete im Mai 2017 ein Prüfverfahren gegen Aspen ein. Sie äußerte „ernste Bedenken, dass Aspen seine marktbeherrschende Stellung auf zahlreichen nationalen Märkten missbraucht haben könnte, um exzessiv überhöhte Preise für unentbehrliche patentfreie Krebsarzneimittel zu verlangen“. Die Prüfung der Ertragsdaten von Aspen ergab der Kommission zufolge, dass das Unternehmen durchweg sehr hohe Gewinne erzielte. Selbst nach Berücksichtigung einer angemessenen Rendite hätten die Preise durchschnittlich um fast 300 Prozent über den relevanten Kosten gelegen, so die Kommission, wobei der Überschuss von Produkt zu Produkt und von Land zu Land unterschiedlich groß ausgefallen sei. Eine legitime Rechtfertigung für die durchgehend sehr hohen Gewinne fand die Kommission nicht – zumal die betroffenen Arzneimittel seit 50 Jahren patentfrei sind, Forschungs- und Entwicklungskosten also keine Rolle mehr spielen. Aspens Joker war es, dass es schlicht meist keine Alternativ-Präparate gab.
Verpflichtung über zehn Jahre
Wie im vergangenen Juli bekannt wurde, bewegte sich angesichts des Drucks europäischer Wettbewerbshüter bei Aspen etwas. Das Unternehmen soll bereits im Oktober 2019 das nun angenommene Angebot unterbreitet haben. Neben der Absenkung der Preise sieht die Vereinbarung vor, dass diese geringeren Preise die Preisobergrenze für die kommenden zehn Jahre bilden – und bereits seit dem 1. Oktober 2019 gelten. Zudem garantiert Aspen die Lieferung der Arzneimittel für die kommenden fünf Jahre und wird weitere fünf Jahre entweder die Lieferungen fortsetzen oder anderen Herstellern die Marktzulassungen für die Medikamente zur Verfügung stellen.
Diese Zusagen sind nun rechtlich bindend – und die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager zeigt sich erleichtert: „Der heutige Beschluss ist eine klare Botschaft an andere marktbeherrschende Pharmaunternehmen, keine missbräuchlichen Preisbildungspraktiken anzuwenden, mit denen unsere Gesundheitssysteme ausgenutzt werden“, sagte sie. Es geht um Arzneimittel, die für die Behandlung bestimmter schwerer Formen von Blutkrebs wie Myelom und Leukämie unerlässlich sind. Von ihnen hänge die Behandlung vieler Patient:innen, unter anderem auch von Kleinkindern, ab. „Dank der Verpflichtungszusagen, die Aspen einhalten muss, werden die europäischen Gesundheitssysteme viele Dutzend Millionen Euro einsparen, sodass diese wichtigen Arzneimittel verfügbar bleiben können“, erklärte Vestager weiter.
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