Werden Komplikationen rechtzeitig erkannt, lassen sich lebensbedrohliche Verläufe und bleibende Schäden unter MTX-Therapie fast immer vermeiden. Gefährlich wird es bei einer Überdosierung, beispielsweise durch die versehentliche tägliche Anwendung der Wochendosis oder einer fehlenden Dosisreduktion bei eingeschränkter Nierenfunktion. Auch im Rahmen einer hochdosierten Krebstherapie ist diese Gefahr real, bestätigen Dr. Stefan Schönsteiner und Dr. Markus Thalheimer von der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO): „Diese Komplikation ist bei guter Vorauswahl der Patient:innen sehr selten, aber nicht vollständig zu vermeiden. Es handelt sich in aller Regel nicht um einen iatrogenen Dosierungsfehler.“ Zur Neutralisation toxischer Nebenwirkungen steht Calciumfolinat zur Verfügung. In schweren Fällen sollte eine Hämodialyse oder die Anwendung von Glucarpidase erwogen werden.
Bei Glucarpidase handelt es sich um das biotechnologisch gewonnene Enzym Carboxypeptidase G2, das MTX spaltet und so inaktivieren kann. Die Substanz wird als Ultima Ratio zur Behandlung toxischer Methotrexat-Plasmakonzentrationen bei Patienten mit einer verzögerten Methotrexat-Clearance eingesetzt, um irreversible Schäden (z. B. am Knochenmark) zu verhindern. Das Präparat Voraxaze ist seit 2012 in den USA zugelassen, in Europa bisher nicht. Dennoch kommt es in Deutschland seit Jahren als Notfallmedikament zum Einsatz. „Die Substanz liegt meist nicht in den einzelnen Zentren bereit, kann aber innerhalb kürzester Zeit in ganz Deutschland appliziert werden. Der Bezug erfolgt über die Klinikapotheken“, so die Vertreter der DGHO. Dabei geht die Klinik ein hohes finanzielles Risiko ein: Für eine Einmalgabe sind etwa mit Gesamtkosten von ca. 90.000 bis 110.000 Euro zu rechnen, auf denen die Klinik sitzen bleibt, da Glucarpidase nicht zugelassen ist und keine Vereinbarung als „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“ (NUB) existiert. Die DGHO stellte in diesem Jahr den Antrag, Glucarpidase den NUB-Status 1 zu verleihen, um dessen Einsatz über Case-Mix-Änderungen zu finanzieren – laut Schönsteiner und Thalheimer nicht das erste Mal: „Die Anträge wurden in den letzten Jahren häufig und von vielen Kliniken gestellt. Für 2022 wird erneut ein NUB-Antrag durch die DGHO vorformuliert, da ein Zulassungsgesuch in Europa eingereicht wurde.“
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Biologicals
von Harald Schmidt am 04.09.2021 um 7:00 Uhr
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