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BfArM
Keine Rezeptpflicht für Paracetamol
Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht hat einen Schlussstrich unter einen lang diskutierten Antrag gezogen: In seiner gestrigen Sitzung hat es abgelehnt, Paracetamol der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Darüber hinaus hat das Gremium eine Reihe weiterer Beschlüsse zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht gefasst.
Der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelte Sachverständigenausschuss hat auf seiner Sitzung am 26. Juni empfohlen, die verschreibungsfrei erhältlichen Packungsgrößen für Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen und Naproxen bis zu einer maximalen Therapiedauer von 4 Tagen zu begrenzen.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss, dass folgende Arzneimittel künftig rezeptfrei erhältlich sein sollten:
- Racecadotril, soweit es um die akute Behandlung von Durchfall bei Erwachsenen über 18 Jahren geht. Es muss sich um feste Zubereitungen zur oralen Anwendung (Hartkapsel) in Konzentration von 100 mg je abgeteilter Form mit einer Anwendungsdauer von bis zu 3 Tagen handeln. Die Packungsgrößen können bis zu zehn Hartkapseln enthalten.
- Die fixe Kombination zur oralen Anwendung aus Ibuprofen/Pseudoephedrin in der maximalen Tagesdosierung 1200 mg Ibuprofen und 180 mg Pseudoephedrin.
- Nicotin zur oralen (einschließlich der oral-inhalativen) Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Menge
● bis zu 150 mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform, wobei die Einzeldosis 1 mg Nicotin beträgt, und in einer Tagesdosis bis zu 64 mg (neu)
● oder bis zu 10 mg Nicotin je abgeteilter Arzneiform und in einer Tagesdosis bis zu 64 mg.
- Nicotin zur Kombination der transdermalen Anwendung mit der oralen Anwendung (einschließlich der oral-inhalativen) bis zu einer maximalen Tagesdosis von 64 mg.
- Sumatriptan Nasenspay zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura bei Erwachsenen zwischen 18 und 65 Jahren, nach der Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt, als Spray zur intranasalen Anwendung in einer Dosierung von 20 mg (berechnet als Sumatriptan) je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 40 mg je Packung.
- Benzydamin zur Anwendung im Mund- und Rachenraum.
- Der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für homöopathische Urtinkturen aus Daturae folium et semen und ihre Zubereitungen, die nach den Herstellungsvorschriften 25 und 26 des Homöopathischen Arzneibuches hergestellt werden, wurde in geringfügig modifizierter Form angenommen.
Die Beschlüsse des Sachverständigenausschusses sind lediglich Empfehlungen an den Verordnungsgeber, das Bundesgesundheitsministerium. Dieses ist für die Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zuständig.
Die nächste Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht wird voraussichtlich am 15. Januar 2013 stattfinden.
Berlin - 27.06.2012, 09:54 Uhr