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Neuerungen durch ApBetrO
Apotheker informieren Hautärzte
Erste Folgen der neuen Apothekenbetriebsordnung: Wegen der verschärften Regelungen kann es passieren, dass Patienten künftig länger auf Rezepturen warten müssen als bisher. Über diese Veränderung will die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg frühzeitig aufklären und informierte in einem Schreiben alle baden-württembergischen Hautärzte.
Ziel der Aktion ist es, längere Wartezeiten für die Patienten zu verhindern und auch zukünftig eine gute Zusammenarbeit zwischen Hautärzten und Apothekern zu gewährleisten. Das Schreiben der LAK beinhaltet einerseits Informationen zur neuen Plausibilitätsprüfung und ihrer Dokumentationspflicht. Weiterhin gibt die Kammer Hinweise, wie Rezepturen so verordnet werden können, dass spätere Rückfragen durch die Apotheker die Ausnahme bleiben. Beispielsweise durch Angabe einer Gebrauchsanweisung bei Rx-Arzneimitteln – Apotheker dürfen die Rezeptur sonst nicht abgeben, erklärt die LAK. Auch sollten Ärzte auf sogenannte „Standardisierte Rezepturen“, also wissenschaftlich geprüfte, zurückgreifen.
Abseits von Spezialrezepturen wie Zytostatika oder Ernährungslösungen hat man es in Apotheken vornehmlich mit von Hautärzten verschriebenen Rezepturen zu tun. In Baden-Württemberg sind dies nach Angaben des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts über die Hälfte aller Rezepturen, meldet die LAK. Danach fertigten baden-württembergische Apotheken im Jahr 2011 über zwei Millionen Rezepturen an – eine Million von ihnen für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen. Bei den Apotheken in Baden-Württemberg stößt die Informationskampagne der Kammer auf Zustimmung, erklärte ein Sprecher der LAK gegenüber DAZ.online. Direkte Rückmeldungen von Hautärzten seien bei der Kammer bisher nicht eingegangen.
Stuttgart - 20.07.2012, 14:47 Uhr