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Aktuelle Impfempfehlungen der STIKO
Hepatitis B muss nicht mehr aufgefrischt werden
Neben Änderungen bei der Rotavirus- und der Influenza-Impfung hat die STIKO auch ihre Empfehlungen zum Hepatitis-B-Impfschutz geändert. Die Änderungen betreffen allerdings nur die Indikations- oder Reiseimpfung. Die Empfehlungen zur Standardimpfung bei Säuglingen bleiben unberührt.
Bei Säuglingen gehört die Schutzimpfung gegen Hepatitis B zu den Standardimpfungen. Bei Erwachsenen hingegen gilt sie als Indikations- oder Reiseimpfung. Für Letztere lautete bisher die Empfehlung, den Hepatitis-B-Impfschutz nach zehn Jahren aufzufrischen. Nach Neubewertung der Datenlage ist dies aus Sicht der STIKO in der Regel nicht notwendig. Allerdings sollte der Erfolg der Grundimmunisierung anhand des Antikörper-Titers überprüft werden. Die Standardimpfung im Säuglingsalter war nicht Gegenstand der Überprüfung. Bei Kindern und Jugendlichen war eine Auffrischimpfung ohnehin nur für Risikogruppen empfohlen.
Weitere Änderungen gab bei den Impfungen gegen Rotaviren und Influenza.
Den vollständigen Impfkalender mit den aktualisierten Empfehlungen finden Sie auf den Seiten des Robert Koch-Instituts www.rki.de.
Quelle: Epidemiologisches Bulletin 34/2013 mit Impfempfehlungen und Impfkalender
26.08.2013, 11:16 Uhr