Bestellung und Abrechnung

Verwirrung um Fycompa®

Berlin - 27.02.2014, 10:51 Uhr


Die Bestellung und Verrechnung des Antiepileptikum Fycompa® sorgt in Apotheken für Verwirrung. Nachdem der Hersteller Eisai das Arzneimittel wegen Unstimmigkeiten über den Zusatznutzen letztes Jahr in Deutschland aus dem Vertrieb genommen hatte, kann es seit Januar über ein sogenanntes „Named-Patient-Access-Programm“ aus der Schweiz importiert werden. Der Hersteller übernimmt die anfallenden Kosten für die Patienten. Für die Apotheken ist die Umsetzung allerdings langwierig und die Kostenfrage häufig unklar.

Im Rahmen des „Fycompa® Named-Access-Programms“ muss der betroffene Patient über den behandelnden Arzt und die abgebende Apotheke ein kompliziertes Anmeldungsprozedere durchlaufen. Die Anmeldung des Patienten, die Registrierung der Apotheke und die Arzneimittelbestellung werden von der Firma Clinigen betreut. Nicht nur die Bestellung ist umständlich. Auch bei der Auslieferung sind mit Movianto, dem Paketdienst GLS und der Schweizer Post drei weitere Firmen mit im Boot. Trotzdem gilt das Versprechen, dass die Ware innerhalb von vier Werktagen geliefert werden soll.

Dr. Peter Kaiser, Inhaber der Traubenapotheke in Fellbach, hat allein für das komplizierte Bestellprozedere schon drei Wochen gebraucht. Um die Anträge zu stellen, müsse man sich durch 20 Seiten kämpfen, fehlerhafte oder fehlende Angaben korrigieren und viel telefonische Rücksprache halten, so Kaiser gegenüber DAZ.online. Seiner Kundin rät er daher, das Arzneimittel das nächste Mal mindestens drei Wochen vor dem tatsächlichem Bedarf zu bestellen, damit eventuelle Verzögerungen nicht zu einer Unterbrechung der Therapie führen.

Mit der Abrechnung vergrößern sich die Probleme noch: Dem Präparat liegen zwei Rechnungen bei. Zum einen eine Rechnung über die Einfuhrumsatzsteuer, zum anderen eine „Proforma“-Rechnung. Darauf sind die Kosten des Warenwerts angegeben. Wer das Wort „Proforma“ überliest, überweist die Rechnung pflichtbewusst; so geschehen bei Kaiser. Der Betrag wurde zwar zurückerstattet, dies kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die zweite beiliegende Rechnung vom Dienstleister GLS über die Einfuhrumsatzsteuer muss dagegen von der Apotheke bezahlt werden, kann aber später als Vorsteuerabzug verrechnet werden. Doch wer bezahlt der Apotheke nun die Zuschläge nach Arzneimittelpreisverordnung? Laut Eisai muss dies vom Patienten oder der Krankenkasse übernommen werden. Die DAK sowie die AOK übernehmen nach eigenen Angaben auf Anfrage die Zuschläge von drei 3 Prozent plus 8,35 Euro zuzüglich 16 Cent Notdienstgebühr sowie die Umsatzsteuer (bezogen auf die Zuschläge). Doch auch hier lauern Schwierigkeiten, wie Apotheker Kaiser feststellen musste: Verordnet wurden nämlich drei Packungen Fycompa® – allerdings genehmigte die DAK bisher nur die Zuschläge für eine Packung. Nun will er mit der Kasse nachverhandeln.


Annette Lüdecke


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