Empfehlungen zu Racecadotril und Famciclovir

Keine Änderungen bei der Verschreibungspflicht

Stuttgart - 02.07.2014, 17:31 Uhr


Das Virustatikum Famciclovir soll nicht in die Sichtwahl. Das hat der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht gestern empfohlen. Ebenfalls ein negatives Votum erhielt der Antrag, Vaprino® auch bei Patienten unter 18 Jahren ohne Rezept einsetzen zu dürfen. Ob der Gesetzgeber den Empfehlungen folgt, bleibt abzuwarten.

Racecadotril ist derzeit in der Selbstmedikation erst ab 18 Jahren zugelassen. Für Kinder steht lediglich die verschreibungspflichtige Variante Tiorfan® zur Verfügung. Gerne hätte der Hersteller das geändert. Nun hat aber der Sachverständigenausschuss einstimmig empfohlen, den Antrag auf ergänzende Entlassung aus der Verschreibungspflicht abzulehnen. Racecadotril hätte zukünftig bei Kindern ab fünf Jahren und bei Jugendlichen für eine maximale Anwendungsdauer von drei Tagen gemeinsam mit oraler Rehydratation für die Selbstmedikation zur Verfügung stehen sollen. Das Votum des Sachverständigenausschusses hat allerdings lediglich Empfehlungscharakter. Die endgültige Entscheidung über Änderungen bei der Verschreibungspflicht obliegt nun dem zuständigen Bundesministerium. Die Hintergründe der Empfehlung des Ausschusses sind derzeit noch nicht bekannt.

Ebenfalls einstimmig empfahl der Sachverständigenausschuss, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für das Nucleosid-Analogon Famciclovir abzulehnen. Das Prodrug Famciclovir, das – im Gegensatz zu seinem aktiven Metaboliten Penciclovir – eine gute orale Bioverfügbarkeit aufweist, wirkt virustatisch auf Viren der Herpes-Familie, insbesondere auf das Herpes-simplex-Virus Typ 1 und 2. Der Antrag für den OTC-Switch bezieht sich auf die orale Behandlung von rezidivierenden Lippenherpes-Episoden bei immunkompetenten Erwachsenen und zwar mit einer Einmaldosis von 1500 mg. Folgt der Gesetzgeber den Empfehlungen des Ausschusses, bleiben also alle Virustatika zur systemischen Anwendung nach wie vor verschreibungspflichtig. Die Begründung steht auch in diesem Fall noch aus.

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Julia Borsch