Ruhende Zulassungen

Sonderkennzeichen wegen Nichtverfügbarkeit!

Berlin - 10.12.2014, 12:25 Uhr


Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ordnete gestern das Ruhen verschiedener Arzneimittelzulassungen an, deren Grundlage mutmaßlich gefälschte klinische Studien der Firma GVK Bio in Indien war. Darunter finden sich auch viele Rabattvertagsarzneimittel. Was tun, wenn in der Apotheke ein Rezept eingereicht wird, auf dem eines der betroffenen Arzneimittel verordnet wird?

Die vom BfArM gelisteten Arzneimittel dürfen ab sofort nicht mehr geliefert werden. Der Hessische Apothekerverband empfiehlt daher in seiner aktuellen Info, in diesen Fällen die Nichtverfügbarkeit eines Rabattpartners mit dem Sonderkennzeichen 02567024 und Faktor „2“ zu dokumentieren.

Derweil informiert auch die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) die Apotheken, welche konkreten Medikamente nicht mehr abgegeben werden dürfen. Und Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer, betont in einer ABDA-Pressemeldung den besonderen Einsatz der Apotheker für die Patientensicherheit: „Die Umsetzung dieser Maßnahme erfordert in den Apotheken einen außerordentlichen Einsatz. Die Apotheker setzen die Maßnahme zusätzlich zum laufenden Tagesgeschäft unverzüglich um. Sie sind sich ihrer Verantwortung für die Arzneimittelsicherheit bewusst.“

Kiefer weiter: „Die Apotheker sorgen dafür, dass die Patienten in jedem Einzelfall mit einem alternativen Präparat versorgt werden, wenn das vom Arzt verordnete Medikament nicht mehr verfügbar sein sollte. Aber auch das ist in jedem Einzelfall mit einem zusätzlichen Beratungsaufwand verbunden.“

Die ABDA verweist darauf, dass die betroffenen Arzneimittel zwar nicht mehr abgegeben werden dürfen, Patienten, die entsprechende Medikamente bereits zuhause haben, diese aber ohne gesundheitliches Risiko einnehmen können. Nicht zuletzt betont die ABDA, dass die Apotheker diese Aufgabe im Rahmen ihres gesellschaftlichen Auftrags ohne zusätzliche Honorierung übernehmen.

Hier finden Sie die Liste der betroffenen Arzneimittel, Stand 9. Dezember 2014


Kirsten Sucker-Sket