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Substitutionsausschlussliste
DAP stellt PZN-Liste zur Verfügung
Listen über Listen: Die Substitutionsausschlussliste gilt zwar seit dem 10. Dezember – die Apotheken-Software zeigt allerdings noch nicht an, dass Präparate mit entsprechenden Wirkstoffen nicht mehr ausgetauscht werden dürfen. Die ABDA geht davon aus, dass die Liste ab dem 1. Januar in der Software abgebildet sein wird. Um die Apotheker in diesem Zeitraum zu unterstützen, hat das DeutscheApothekenPortal (DAP) eine Liste mit Arzneimitteln erarbeitet, für die ein Austauschverbot besteht.
Die 18-seitige Liste mit knapp 700 Positionen zeigt auf Basis der PZN und des Produktnamens, bei welchen namentlichen Verordnungen kein Austausch auf ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorgenommen werden darf – unabhängig davon, ob ein Rabattvertrag besteht oder nicht, erklärt das DAP. Neben dem Wirkstoff ist die PZN, der Produktname und die Packungsgröße ebenso aufgeführt wie die Darreichungsform, der Hersteller und ob ein Rabattvertrag vorhanden ist.
Hier kommen Sie zu der DAP-Liste mit Arzneimitteln, für die ein Austauschverbot besteht. Diese ist nicht zu verwechseln mit der aktualisierten PZN-Liste des DAP für die nicht mehr verkehrsfähigen Präparate nach der BfArM-Liste.
Berlin - 16.12.2014, 12:55 Uhr