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Seit Langem wird über die Verschreibungspflicht von Chinin diskutiert. Jetzt wurde die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Danach wird Chinin vollständig der Verschreibungspflicht unterstellt.
Limptar® N 200 mg Filmtabletten darf ab dem 1. April 2015 nur noch auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden. Bisher stand Chinin (Limptar N®) wegen seiner peripher muskelrelaxierenden Wirkung als apothekenpflichtiges Arzneimittel zur Prophylaxe und Therapie nächtlicher Wadenkrämpfe zur Verfügung. Wegen seiner fiebersenkenden Wirkung wird es als verschreibungspflichtiges Malariamittel eingesetzt.
Aufgrund schwerwiegender Nebenwirkungen, wie schwere Blutbildveränderungen, und Hinweisen auf Missbrauch in der Drogenszene empfahl der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht schon im Januar 2014, Chinin der Rezeptpflicht zu unterstellen.
Quelle: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV)
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