AMK-Meldung

DoloVisano vorsorglich zurückgerufen

Berlin - 06.01.2015, 08:40 Uhr

DoloVisano®: Nach der Gerichtsentscheidung Mitte Dezember 2014 erfolgte nun der offizielle Rückruf des Herstellers. (Foto: clombumbus/Fotolia)

DoloVisano®: Nach der Gerichtsentscheidung Mitte Dezember 2014 erfolgte nun der offizielle Rückruf des Herstellers. (Foto: clombumbus/Fotolia)


DR. KADE hat DoloVisano® jetzt offiziell zurückgerufen. In einer Mitteilung an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bittet die Firma alle Apotheken um die Überprüfung ihres Warenlagers und um Rücksendung vorhandener Packungen an den Großhandel. Betroffen sind alle Chargen.

Anfang letzter Woche teilte das Deutsche Apotheken Portal mit, dass DoloVisano® vorläufig nicht mehr verkehrsfähig sei, entsprechende Verordnungen somit nicht mehr beliefert werden dürften. Grund ist eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts. Es hatte bereits Mitte Dezember 2014 in einem Eilverfahren angeordnet, dass die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgehobene Zulassung für das Arzneimittel zur symptomatischen Behandlung schmerzhafter Muskelverspannungen ab sofort nicht mehr genutzt werden kann. Seitens des Herstellers erfolgte zunächst aber kein offizieller Rückruf.

Bis zur Entscheidung im noch laufenden Hauptsacheverfahren wurde die Zulassung für DoloVisano® Methocarbamol 750 mg 50 und 100 Tabletten (PZN 06713379, 06713385) vorläufig aufgehoben, heißt es nun in einer AMK-Meldung. DR. KADE weist erneut darauf hin, dass Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit des Produktes zu keinem Zeitpunkt in der Diskussion gestanden hätten – entsprechend sei auch kein Rückruf angeordnet worden. „Aufgrund des schwebenden Rechtsstreits bitten wir jedoch vorsorglich um die Überprüfung Ihres Warenlagers und um Rücksendung vorhandener Packungen zur Gutschrift mittels APG-Formular an den pharmazeutischen Großhandel.“


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