Trotz ruhender Zulassungen

Kiefer: Patientenversorgung ist sicher gestellt

Stuttgart - 21.08.2015, 13:10 Uhr

Dr. Andreas Kiefer: Etwaige Veränderungen der BfArM-Liste im Auge behalten! (Foto: ABDA)

Dr. Andreas Kiefer: Etwaige Veränderungen der BfArM-Liste im Auge behalten! (Foto: ABDA)


Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat heute den EU-Beschluss zu den zweifelhaften Studien der indischen Firma GVK-Biosciences umgesetzt und das Ruhen weiterer Zulassungen angeordnet. Obwohl die betroffenen Arzneimittel ab heute nicht abgegeben werden dürfen, ist die Versorgung der Patienten durch die Apotheken sichergestellt. Darauf weist der Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Andreas Kiefer, in einem aktuellen Statement hin.

Die Apotheken geben seit heute Morgen keine Arzneimittel, deren Zulassungen ruhen, mehr ab, heißt es in der Meldung. Die Apotheker sorgten aber dafür, so Kiefer, dass betroffene Patienten dennoch mit vergleichbaren Arzneimitteln anderer Hersteller versorgt werden. Im Vorfeld habe man die Apotheken auf die für heute angekündigte Anordnung des BfArMs vorbereitet. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) arbeite eng mit dem BfArM zusammen und habe die Apotheken heute früh vor Beginn der regulären Öffnungszeiten informiert. Kiefer weist aber auch darauf hin, dass die aktuelle Liste nicht in Stein gemeißelt sei und sich verändern könne. Apotheker sollten sich deshalb auch in Zukunft über Veränderungen der Liste informieren. Die jeweils aktuellste Version der Liste finden Sie unter www.bfarm.de/gvk.

Bei Wirkstoffen, die nicht durch Präparate anderer Hersteller ausgetauscht werden dürfen, da sie Teil der Substitutionsausschlussliste sind, gibt es eine Sonderregel. Hier hat der Hersteller jetzt zwölf Monate Zeit, die Bioäquivalenz der Produkte zu belegen. Betroffen ist hier das Immunsuppressivum Tacpan (Wirkstoff Tracrolimus ) in den Stärken 0,5 mg, 1 mg und 5 mg. Das Präparat bleibt vorerst verkehrsfähig, obwohl es sich auf der Liste der Arzneimittel befindet, für die die Europäische Kommission ein Ruhen der Zulassung angeordnet hat. Auf diese Weise ist auch hier die Versorgung der Patienten gesichert.


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