Versorgung von Flüchtlingen

Mit Zeichensprache Arzneimittel erklären

Stuttgart - 09.10.2015, 14:35 Uhr

Piktogramme erklären die Arzneimitteleinnahme ohne Worte.

Piktogramme erklären die Arzneimitteleinnahme ohne Worte.


Flüchtlinge, die in den vergangenen Tagen und Wochen nach Deutschland gekommen sind, werden natürlich medizinisch und arzneilich versorgt. Mittels spezieller Piktogramme werden Sprachbarrieren überwunden.

Wie erklärt man einem Menschen, der gerade aus Syrien, Eritrea oder Afghanistan nach Deutschland gekommen ist, der kein Deutsch und kein oder kaum Englisch versteht, wie er bei einer Erkältung, einem Infekt oder einem Herzleiden, seine Medikamente einnimmt? Wie sagt man, dass eine Tablette erst nach dem Essen eingenommen werden soll oder einmal halbiert werden muss? Die Sprachbarriere macht die Beratung oft schwer.

Um die Kommunikation mit Flüchtlingen zu erleichtern, kann ein Apotheker eine Art Zeichensprache einsetzen: Die Apothekerkammer und der Apothekerverband Nordrhein stellen ihren Mitgliedern online insgesamt 85 Piktogramme zur Verfügung, die alles, was bei der Einnahme oder Anwendung von Arzneimitteln wichtig ist, verdeutlichen. Visualisiert sind zum Beispiel Einnahmezeiten und möglichen Nebenwirkungen. Erarbeitet hat diese Piktogramme der Weltapothekerverband FIP.

Die Anwendung ist ganz einfach:

Einfach Piktogramme unter www.aknr.de www.aknr.de (Mitgliederbereich) oder frei verfügbar für alle unter www.av-nr.de runterladen, ausdrucken und laminieren. Auch am HV-Tisch eine gute Hilfe im Alltag. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Piktogramm auszuschneiden und auf die jeweilige Arzneimittelpackung aufzukleben.

Das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen hat darauf hingewiesen, dass die Flüchtlinge ausschließlich dezentral über öffentlichen Apotheken mit Arzneimitteln versorgt werden sollen. Es wird also keine zentralen Beschaffungsstellen für Flüchtlinge geben, sodass auch die vielen Angebote, Arzneimittel für Flüchtlinge zu spenden, nicht realisierbar sind. Im Gegenzug sind die öffentlichen Apotheken verpflichtet, ihre Lagerhaltung von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Menge und Art anzupassen.


Dr. Wolfgang Caesar (cae), Biologe
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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