Kassenabschlag

Rechtsschutz beantragt

Berlin - 28.01.2010, 15:26 Uhr


Der Deutsche Apothekerverband hat am gestrigen Mittwoch, 27. Januar, vorläufigen Rechtsschutz beim Sozialgericht Berlin im Zusammenhang mit dem Verfahren um den Kassenabschlag

Dies teilte der Deutsche Apothekerverband heute mit. Sofern der Antrag erfolgreich ist, könnte der Schiedsspruch - also ein Apothekenabschlag von 1,75 Euro - vorläufig umgesetzt werden. Hintergrund ist die Klage des GKV-Spitzenverbandes gegen die Entscheidung der Schiedsstelle.

Siehe hierzu auch die Meldung:

Kassenabschlag: Apothekerverband kündigt Eilantrag an


Dr. Thomas Müller-Bohn