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SSRI-Festbetragsgruppe
BMG erbittet mehr Informationen vom G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will die beiden selektiven Serotoninwiederaufnahmehemmer (SSRI) Citalopram und Escitalopram in einer neuen Festbetragsgruppe zusammenfassen. Derzeit prüft das Bundesgesundheitsministerium diesen Beschluss – nun fordert es eine ergänzende Stellungnahme vom G-BA.
Am 17. Februar 2011 erging der Beschluss des G-BA zu den beiden Antidepressiva. In diesem geht er davon aus, dass sich aus den vom Hersteller Lundbeck vorgelegten Studien bzw. Publikationen kein Beleg für eine signifikante und klinisch relevante therapeutische Verbesserung – insbesondere im jeweiligen primären Studienendpunkt – von Escitalopram gegenüber Citalopram ableiten lasse. Dies gelte für alle Parameter: Verbesserung der depressiven Symptomatik, Response, Remission, Therapieabbruch aufgrund von unerwünschten Ereignissen und unerwünschte Ereignisse insgesamt. Deshalb sei es gerechtfertigt, für das patentfreie Citalopram und das noch unter Patentschutz stehende Escitalopram in eine gemeinsame Festbetragsgruppe zu bilden.
Aus Sicht des BMG spielt bei der Bewertung von Antidepressiva jedoch die Frage der klinischen Relevanz von Effekten eine entscheidende Rolle. Dies habe auch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in seinen Abschlussberichten zu den Bewertungsaufträgen zu Bupropion, Mirtazapin und Reboxetin sowie zu SNRI bei Patienten mit Depressionen dargelegt und bei der Bewertung mit bestimmten Maßstäben gearbeitet. Das BMG bittet deshalb den G-BA um Erläuterung, ob und inwiefern dieser bei seiner Bewertung, die dem SSRI-Beschluss zugrunde liegt, die gleichen Maßstäbe wie das IQWiG angewandt hat, welche der G-BA etwa bei seinem Beschluss zu Reboxetin in seiner Bewertung zugrunde gelegt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der G-BA zusätzlich darum gebeten dazulegen, ob eine Bewertung der vorliegenden Literatur mit den Methoden des IQWiG zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.
Zugleich hat das Ministerium die Frist für die Prüfung des Festbetragsgruppenbeschlusses solange unterbrochen, bis die ergänzende Stellungnahme des G-BA eingeht.
Berlin - 13.04.2011, 14:58 Uhr