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Viel Ärger um Metoprolol
DAV: Apotheker sollen Fehler der Kassen ausbaden
Aus Sicht des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) will die AOK im Fall der falsch gekennzeichneten Metoprolol-Rezepte vor allem eigene Fehler kaschieren. Das Problem habe seinen Grund in den Rabattverträgen – doch diese erwähnt die AOK in ihrer heutigen Pressemeldung gar nicht erst.
Fakt ist: Seit Inkrafttreten der jüngsten AOK-Rabattverträge waren und/oder sind noch immer einige bezuschlagte Hersteller nicht lieferfähig. Dies ist nicht zuletzt dadurch bedingt, dass Nachprüfungsverfahren die Zuschläge verzögerten und einige Hersteller am Ende eine äußerst kurze Vorlauffrist hatten, um sich auf den Vertragsbeginn am 1. Juni einzustellen. Zu diesen Herstellern gehört auch die zum indischen Generikakonzern Dr. Reddy´s gehörende Betapharm. Das Unternehmen bekam den Zuschlag für Metoprolol-Succinat, obwohl es diesen Wirkstoff bis dahin gar nicht im Sortiment hatte. Auch jetzt lässt Betapharm wissen, dass das Präparat vor Mitte September nicht verfügbar sein wird. Das heißt faktisch: Die Apotheke ist verpflichtet, ein Medikament abzugeben, das nicht existiert, betont der DAV.
Doch nun stehen die Apotheker in einem schlechten Licht. Die AOK will die Staatsanwaltschaft einschalten, weil sie im mehr als 30.000 Fällen die betapharm-PZN auf die Metoprolol-Rezepte gedruckt und entsprechend zur Abrechnung eingereicht haben. Geschah dies systematisch? Die Apotheker stehen nun unter Rechtfertigungsdruck. Unzweifelhaft standen sie vor der Aufgabe, zigtausende AOK-Patienten dennoch mit Metoprolol zu versorgen. Sie haben wirkstoffgleiche Arzneimittel gesucht, abgegeben und den Patienten abgegeben. Eigentlich hätte alles gut gehen können, denn wegen der Lieferausfälle haben die AOK und der DAV eine sogenannte Friedenspflicht vereinbart, die mittlerweile bis Ende August verlängert ist.
Der DAV versucht zu erklären: „Richtig ist, dass in dem genannten Fall die Ursache für mögliche Fehler die womöglich mangelhafte Dokumentation und damit der fehlende Hinweis auf die Nicht-Lieferfähigkeit des Produkts war. Die Apotheken haben sich deshalb bemüht, wirkstoffgleiche Präparate abzugeben – und damit die Versorgung der AOK-Patienten sichergestellt“. Der DAV-Vorsitzender Fritz Becker betonte zudem, dass solche Fälle mit den Krankenkassen zu klären seien: „Wenn fehlerhaft dokumentiert wird, muss das korrigiert und klargestellt werden“. Dies sei bereits in Gesprächen zwischen AOK und DAV, aber auch durch Mitteilungen der Apothekerverbände und auch durch den Einsatz der Apothekenrechenzentren längst geklärt. Becker abschließend: „Es ist und bleibt dennoch grotesk, wenn die AOK Verträge mit Herstellern abschließt, die nicht eine einzige Packung liefern können – und am Ende die Apotheken für die Folgen verantwortlich gemacht werden.“
Berlin - 19.08.2011, 13:52 Uhr