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Preisverhandlungen
GKV und Hersteller rufen Schiedsstelle an
GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenverbände der pharmazeutischen Hersteller haben sich nicht auf eine Liste von europäischen Vergleichsländern für die anstehenden Preisverhandlungen für neue Arzneimittel verständigt. Jetzt soll die Schiedsstelle den Streit klären.
Die neue Schiedsstelle soll klären, welche Kriterien zur Vergleichbarkeit der Preise in anderen europäischen Ländern als Vergleich für die Herstellerabgabepreise in der Rahmenvereinbarung konkretisiert werden sollen. Trotz neunmonatiger Verhandlungen gab es im abschließenden Gespräch wieder keine Einigung. Vielmehr beschlossen die Verhandlungspartner, gemeinsam die Schiedsstelle anzurufen.
In den anderen Fragen konnten GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmer (BAH, BPI, Pro Generika, vfa) fast alle strittigen Punkte ausräumen. „Somit sind die notwendigen Regelungen für die Rahmenvereinbarung getroffen, so dass im Grundsatz die formellen und inhaltlichen Regelungen für die künftigen Einzelverhandlungen zwischen Pharmaunternehmern und dem GKV-Spitzenverband stehen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.
Einen Kompromiss haben beide Seiten danach zu der Frage gefunden, wie vergleichbare Arzneimittel auszuwählen sind und wie deren Jahrestherapiekosten bei der Vereinbarung des Erstattungsbetrages herangezogen werden. Geklärt werden konnte auch, dass die Verhandlungspartner erwartete Verordnungsmengen festlegen und vereinbaren, welche Konsequenzen sich bei möglichen Abweichungen ergeben, die damit nicht vorgegeben werden.
Berlin - 14.10.2011, 12:00 Uhr