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Kleine Anfrage der Linksfraktion
49 Fragen zur E-Zigarette
Die E-Zigarette sorgt derzeit für erhitzte Diskussionen. Die Bundestagsfraktion „Die Linke“ hat nun der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage 49 Fragen rund um die E-Zigarette gestellt. Unter anderem will sie wissen, welches Gesundheitsrisiko von ihr ausgeht und ob die Regierung erwägt, für sie eine Steuer einzuführen.
Die elektronische Zigarette breitet sich derzeit rasant aus. Doch bislang gibt es nur wenige internationale Studien, die sich mit Gesundheitsgefahren und Inhaltsstoffen der E-Zigarette befassen. Der Kleinen Anfrage zufolge kommt etwa eine Metastudie aus den USA zu dem Ergebnis, dass E-Zigaretten ein gewaltiges Potenzial im Kampf gegen tabakbedingte Morbidität und Mortalität bieten. Eine andere Studie warnt dagegen vor dem Inverkehrbringen der E-Zigarette, bevor die gesundheitlichen Risiken geklärt und die Angabe der Inhaltsstoffe sichergestellt sind. Die Linksfraktion wünscht sich nun ebenfalls Klärung: „In Deutschland fehlt eine offizielle verlässliche Einschätzung der Gesundheitsgefahren, sodass Konsumierende vor allem mit den Aussagen der Hersteller konfrontiert sind“. Verbraucher müssten jedoch die Möglichkeit erhalten, sich über Gesundheitsgefahren und Inhaltsstoffe verlässlich informieren und so ihre Gesundheitsrisiken abschätzen zu können.
Außerdem fehlt der Fraktion neben der gesundheitlichen Bewertung auch die rechtliche Klarheit: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) habe im Jahr 2009 ein Fabrikat der nikotinhaltigen E-Zigarette als Arzneimittel eingestuft, gibt die Fraktion zu bedenken. Der Verkauf anderer Fabrikate sei in der Folge jedoch weitergegangen, ohne dass die Bundesregierung für Rechtssicherheit gesorgt hätte. Ende des Jahres 2011 ließ das BfArM verlauten, es gäbe in dieser Sache noch keine Grundsatzentscheidung. Inzwischen sei der Verkauf von E-Zigaretten in einigen Bundesländern untersagt worden, während andere Bundesländer sich noch nicht geäußert hätten.
Die Fragen der Linksfraktion sollen nun zu einer umfassenden Aufklärung beitragen. Dabei geht es etwa um Fragen wie diese: Wie funktionieren E-Zigaretten? Wie viel Trägerflüssigkeit pro Inhalation wird inhaliert und wie viel davon nicht wieder ausgeatmet? Wie wird die Unbedenklichkeit der verwendeten Zusatzstoffe gewährleistet? Auch zur derzeitigen Einordnung der Bundesländer finden sich Fragen, beispielsweise ob die Landesministerien befugt oder sogar verpflichtet sind, den Verkauf von E-Zigaretten zu untersagen, wenn die (arzneimittel-)rechtliche Einordnung von den zuständigen Bundesbehörden noch nicht vorgenommen wurde? Ebenfalls wichtig ist der Fraktion, ob die Bundesregierung erwägt, eine Steuer auf E-Zigaretten einzuführen.
Berlin - 21.02.2012, 09:18 Uhr