Apothekenkongress

Trümper: ABDA hätte früher über Honoraranpassung reden müssen

München - 28.02.2012, 20:38 Uhr


„Man hätte viel früher über eine Anpassung der 8,10 Euro reden müssen“, so Dr. Thomas Trümper, Vorstandsvorsitzender des Pharmagroßhändlers Anzag am 28. Februar auf dem 7. Deutschen Apothekenkongress in München.

Auf dem Apothekenkongress erinnerte der Anzag-Chef und Vorsitzender des Bundesverbands des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro) daran, dass das Gesundheitsmodernisierungsgesetz 2004 das Apothekerhonorar auf 8,10 Euro festgelegt habe. „Und es steht ausdrücklich im Gesetz“, so machte Trümper den Kongressteilnehmern deutlich, „dass diese 8,10 Euro den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden können. Es ist aber von Seiten der ABDA erstmals auf dem Apothekertag im vergangenen Jahr der Politik klar gesagt worden, dass man über diese 8,10 Euro reden muss. Das ist ein Zeitraum von sieben Jahren, in dem man bei einer rasanten wirtschaftlichen Entwicklung an diesen 8,10 Euro nicht gerüttelt hat.“ 

Aus Sicht des Großhandels, der nun aufgrund der AMNOG-Auswirkungen den Druck von Seiten der Apotheken spüre, sei festzustellen, so Trümper: „Man hätte viel früher über diese 8,10 Euro reden müssen.“ Jetzt, in der Vorwahlkampfzeit, sei es äußerst ungünstig, über Honorarveränderungen mit der Politik zu sprechen. „Hier ist die Apothekerschaft nicht in einer komfortablen Lage“, so Trümper weiter. Von Seiten des Großhandelsverbandes wolle man aber die Apotheker hier stark unterstützen, dass die Politik ein Einsehen hat, an den 8,10 Euro etwas tun zu müssen. 

Wichtig sei es in diesem Zusammenhang allerdings, dass man die wirtschaftliche Lage der Apotheken richtig darstelle. Man dürfe hier nicht mit Zahlen einer deutschen Einheitsapotheke kommen; die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse seien vielmehr differenziert darzustellen: „Man kann keinen Blumentopf bei der Politik gewinnen, wenn man über eine Einheitsapotheke redet“, so Trümper. 

Hintergrund dieser Äußerungen Trümpers ist die durch das AMNOG seit Anfang des Jahres geänderte Großhandelsmarge von 0,70 Euro fix und 3,15%. Sie führte dazu, dass der Großhandel den Apotheken nur noch aus seinem prozentualen Aufschlag von 3,15% einen Rabatt gewähren kann, während die 70 Cent als Fixaufschlag nicht weitergegeben werden dürfen. Diese Veränderung führte in vielen Fällen zu einer Absenkung der Großhandelsrabatte für Apotheken und damit zu einer deutlichen Belastung der Apotheken.


Peter Ditzel