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Bayern-Antrag zur AMG-Novelle
Gesundheitsausschuss fordert Verbot von Rx-Versandhandel
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates fordert als Alternative zum gescheiterten Pick-up-Verbot ein generelles Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln: Da Pick-up-Stellen aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verboten werden könnten, erfordere die Sicherheit der Patienten „ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln“, heißt es in einem Antrag des Landes Bayern zur AMG-Novelle, dem der Gesundheitsausschuss der Länderkammer vergangenen Mittwoch zugestimmt hat.
Damit würden auch Pick-up-Stellen für verschreibungspflichtige Arzneimittel verboten. „Ein solches Verbot erscheint auch verfassungsrechtlich gerechtfertigt“, so der Antrag weiter. Die wirtschaftlichen Konsequenzen seien „überschaubar“. Nur 40 bis 50 der 2905 Apotheken mit Versandhandelserlaubnis im Jahr 2010 hätten dies als „Kerngeschäft“ betrieben.
Der Antrag wurde mit 12 Ja-Stimmen bei zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Politische Beobachter geben dem Antrag jedoch nur geringe Chancen auf Durchsetzung. Die Rede ist von einem „Schaufensterantrag“. Im Juni 2011 hatte die Gesundheitsministerkonferenz von der Bundesregierung erfolglos ein Pick-up-Verbot gefordert. Das Bundesjustizministerium hatte dies im Januar 2012 erneut aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt.
Nach Mehrheitsmeinung des Gesundheitsausschusses der Länderkammer hat die Zulassung des Rx-Versandhandels zu einer „Verminderung der Patientensicherheit“ geführt. Damit sei die Gefahr von Arzneimittelfälschungen in Deutschland gestiegen. Circa 95 Prozent der Internetangebote von Arzneimitteln seien illegal. „Rund 50 Prozent aller Arzneimittel aus dem Internet sind gefälscht. Gefälschte Arzneimittel können tödlich sein“, heißt es in der Begründung des Bayern-Antrages.
Der Antrag Bayern ersetzt einen zuvor im Rahmen der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) von Schleswig-Holstein eingebrachten „schwächeren“ Antrag zum Pick-up-Verbot. Dieser Antrag wurde nach der Zustimmung zum Bayern-Antrag im Rahmen der AMG-Novelle zurückgezogen. Darin hieß es: „Die Bundesregierung wird aufgefordert, im weiteren Verfahren Wege aufzuzeigen, mit denen abträgliche Entwicklungen beim Versand von Arzneimitteln entgegengewirkt werden kann, ohne dabei auf unzulässige Weise in die Freiheit der Berufsausübung einzugreifen.“ Dies betreffe insbesondere Regelungen zur Anzeigepflicht sowie zu den „räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen solcher Einrichtungen“.
Berlin - 19.03.2012, 10:09 Uhr