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Apothekenhonorar
ABDA fordert höheres Fixum
Die ABDA geht mit ihren Honorarforderungen für die Apothekerschaft in die Öffentlichkeit. „Wir betreiben die Apotheke 2012 zu den Kosten von heute und den Einnahmen von vor acht Jahren“, erklärte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf auf einer Pressekonferenz. Dies müsse schnellstmöglich geändert werden. Insgesamt fordert die ABDA für die Apotheken 624 Millionen Euro mehr.
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Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen sind in den vergangenen zehn Jahren ebenso wie ihre Ausgaben für Krankenhausbehandlungen, ambulante ärztliche Behandlungen und Arzneimittel kräftig gestiegen. Alle Bereiche legten um rund ein Drittel zu, erläuterte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands, Fritz Becker. Anders sieht es für die Apotheken aus: Ihr Honorar ist zwischen 2001 und 2011 lediglich um 100 Millionen Euro bzw. 2,4 Prozent gestiegen. Seit die Apothekenhonorierung im Jahr 2004 auf einen Festzuschlag von 3 Prozent plus ein Fixum von 8,10 Euro pro Rx-Packung umgestellt wurde, stagniert sie weitgehend.
Zugleich stieg jedoch die Zahl der abgegebenen Rx-Packungen seit 2004 um 14,2 Prozent auf fast 600 Millionen Stück. Ebenfalls um 14,2 Prozent kletterten die Kosten für das Personal. Hinzu kommen die Belastungen durch gesetzgeberische Maßnahmen – nicht zuletzt durch das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG), mit dem der Apothekenabschlag an die Kassen von 1,75 Euro pro verordneter Packung für die Jahre 2011 und 2012 auf 2,05 Euro erhöht wurde. Darüber hinaus beklagt die ABDA eine Unterdeckung in der Honorierung beim Not- und Nachtdienst (Fehlbetrag: 192 Mio. Euro), der Herstellung von Rezepturen (rund 100 Mio. Euro) und der Abgabe von Betäubungsmitteln (18,8 Mio. Euro).
Angesichts dieser Belastungen fordert die ABDA nun, das Fixum des apothekerlichen Honorars anzupassen. Bei 1,04 Euro mehr pro Packung wären im Rahmen der Mischkalkulation alle Unterdeckungen ausgeglichen, erklärte Wolf. Eine andere Möglichkeit wäre, den Apothekenabschlag zugunsten der Kassen auf 0,96 Cent pro Packung zu senken – auch so könnte man den von der ABDA errechneten Fehlbetrag von 624 Millionen Euro kompensieren. Die ABDA favorisiert jedoch klar eine Erhöhung des Fixums.
Allerdings wäre auch diese, so räumten Wolf und Becker ein, nicht gerecht. Vorzuziehen wäre es, zunächst eine Regelung für den Nacht- und Notdienst, die Rezepturen und die BtM-Abgabe zu finden. Was die Notdienste betrifft, so schlägt die ABDA eine pauschale Vergütung von durchschnittlich 263 Euro pro Notdienst (249 Euro werktags, 293 Euro am Wochenende und an Feiertagen) vor.
Darüber hinaus fordert die ABDA Rechtssicherheit im Hinblick auf den Apothekenabschlag. Der Gesetzgeber müsse klarstellen, dass die im AMNOG festgesetzten 2,05 Euro nur vorübergehend gelten und nicht als Basis für die Verhandlungen zum Apothekenabschlag 2013 heranzuziehen sind.
Die Reaktionen der Politik auf die Honorarforderungen seien jedenfalls „nicht negativ“, berichtete Wolf. Und so hat man noch Hoffnung, dass bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren für die Novellierung des Arzneimittelrechts Änderungen möglich sind. „Die Apotheken brauchen das Geld jetzt“, betonte Wolf.
Berlin - 27.03.2012, 13:08 Uhr