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Anhörung zu Korruption im Gesundheitswesen
SPD will Betrüger schärfer verfolgen
Die Medien berichten immer wieder über Betrügereien im Gesundheitswesen: Jährlich gingen den gesetzlichen Krankenkassen Milliardenbeträge verloren, weil sich Leistungserbringer mithilfe von Falschabrechnungen bereicherten. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert nun mit ihrem Antrag „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“ den Bundestag auf, für neue Straftatbestände, spürbare Sanktionen und qualifizierte Ermittlungen zu sorgen.
Morgen Nachmittag wird im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum SPD-Antrag stattfinden. 37 Verbände – von der ABDA über Pharma- und Ärzteverbände bis hin zu Verbraucherschützern und der Antikorruptionsorganisation Transparency International – sind zur Anhörung geladen. Hinzu kommen diverse Einzelsachverständige.
Ausgangspunkt des SPD-Antrages ist, dass Schätzungen zufolge zwischen drei und zehn Prozent der Gesundheitsausgaben infolge von Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnung versickern. In Deutschland wäre das alleine bei den gesetzlichen Krankenkassen eine Summe zwischen 5 und 18 Milliarden Euro pro Jahr. Neben dem finanziellen Schaden könnten auch den Patientinnen und Patienten zum Teil lebensgefährliche Nachteile bei der Behandlung drohen. Etwa wenn für die Auswahl einer Krebstherapie „nicht die medizinischen Erfordernisse den Ausschlag geben, sondern mögliche Schmiergeldzahlungen an den behandelnden den Arzt“, so der SDP-Antrag.
Es wird verwiesen auf die von den Medien aufgegriffenen Korruptionsskandale. Dabei ging es etwa um „Fangprämien“ an niedergelassene Ärzte als Gegenleistung für Krankenhauseinweisungen, Schmiergeldzahlungen von Apothekern an Ärzte oder den sogenannten Herzklappenskandal. Diesen korrupten Machenschaften will die SPD nicht das erste Mal entgegentreten. Aber in der Großen Koalition scheiterten ihre Bemühungen an der Unionsfraktion, heißt es im nun vorgelegten Antrag.
In diesem Antrag fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung auf, durch ergänzende Regelungen im Strafgesetzbuch sicherzustellen, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Auch ein besonderer, auf sozialversicherungsrechtliche Sachverhalte abzielender Straftatbestand soll geschaffen werden. Weiterhin soll durch entsprechende gesetzliche Regelungen gewährleistet werden, dass „systematische Falschabrechnungen von Krankenhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden“. Zudem soll die Bundesregierung auf die Länder einwirken, damit diese besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei zur Verfolgung von Korruption im Gesundheitswesen errichten.
Berlin - 27.03.2012, 15:28 Uhr