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Grüne zu CDU/CSU-Positionspapier
Arzneimittelpreise dürfen keine Geheimsache sein
Die Pläne der Union, die Abwicklung der Erstattungsbeträge nach § 130b SGB V vertraulich zu behandeln, bezeichnet die Grünen-Sprecherin für Gesundheitspolitik, Biggi Bender, als „bloßen Klientelismus“. Die Öffentlichkeit müsse nachvollziehen können, ob die Preisverhandlungen zwischen den Krankenkassen und der Pharmaindustrie tatsächlich zu niedrigeren und stärker am Zusatznutzen eines Arzneimittels ausgerichteten Preisen führten.
Die Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktionen hatten in einem Positionspapier angekündigt, im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG-Novelle) sicherstellen zu wollen, dass die Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach § 130b SGB V gewährleistet werde. „Eine Veröffentlichung ist grundsätzlich nicht notwendig für die Preisverhandlungen“, heißt es dazu im Positionspapier. Mit Blick auf den europäischen Markt sei es für Hersteller wichtig, dass der verhandelte Erstattungspreis nicht in öffentlich zugänglichen Listen, wie der Lauer-Taxe, geführt sei.
Bender sieht darin ein Zeichen für das Einknicken der Union vor der Pharma-Lobby. Sie kritisiert den Vorschlag als „Aufweichung der Regeln für Arzneimittelpreise“: Kaum seien die neuen Regeln zur Preisbildung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Kraft, wollten die Unions-Gesundheitspolitiker sie wieder aufweichen. Dass Pharmaunternehmen dank der Geheimhaltung der hierzulande einzuräumenden Rabatte im Ausland „weiter Mondpreise verlangen können“, passe außerdem nicht in ein vereinigtes Europa, so die Grüne.
Sie wirft der Union zudem vor, sie entziehe die Auswirkungen ihrer Arzneimittelpreisreform der öffentlichen Kontrolle. Dabei sei es gerade wichtig, dass die Öffentlichkeit nachvollziehen könne, ob die Preisverhandlungen tatsächlich zu niedrigeren und stärker am Zusatznutzen eines Arzneimittels ausgerichteten Preisen führten. „Das geht nicht, wenn die Verhandlungsergebnisse als Geheimsache behandelt werden“, so Bender.
Das Plenum des Bundesrats stimmte am 30. März bereits über einige Empfehlungen der Ausschüsse und Anträge der Länder zur AMG-Novelle ab. Dabei lehnte es einen Antrag des Landes Hessen ab, nach dem die Abwicklung der Erstattungsbeträge vertraulich erfolgen soll. Hessen hatte vorgeschlagen, dafür § 78 Abs. 3 Satz 3 AMG entsprechend zu ändern. Einen weiteren, in die gleiche Richtung abzielenden Entschließungsantrag des Landes Hessen nahm das Plenum hingegen an: Die Bundesregierung soll nun zumindest prüfen, wie Preisabschläge nach § 130b SGB V hierzulande vertraulich abgewickelt werden könnten, um unbeabsichtigte wirtschaftliche Effekte zu vermeiden.
Berlin - 04.04.2012, 14:43 Uhr