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Korruption im Gesundheitswesen
Gesundheitsausschuss lehnt schärfere Verfolgung ab
Eine Verschärfung des Strafgesetzbuches wird es nicht geben: Der Gesundheitsausschuss lehnte am 25. April den Antrag der SPD-Fraktion „Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen“ ab. Danach sollten neue Straftatbestände für spürbare Sanktionen und qualifizierte Ermittlungen sorgen.
Die Sozialdemokraten hatten ihren Antrag mit den milliardenhohen Schäden begründet, die dem öffentlichen Gesundheitswesen durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen jährlich entstehen. Notwendig sei daher, ein stärkeres Unrechtsbewusstsein zu schaffen. Das Strafgesetzbuch sollte daher unter anderem dahingehend geändert werden, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen und auch systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden. Zudem forderte die SPD, in den Bundesländern besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei auszubauen.
Für die Fraktionen der Linken und der Grünen greift der Vorschlag jedoch zu kurz – auch wenn er ihrer Meinung nach richtige Ansätze enthält. Die Pharma- und Medizinprodukteindustrie werde jedoch nicht berücksichtigt, monierten die Linken. Die FDP-Fraktion kritisierte, der SPD-Antrag differenziere nicht gründlich zwischen Korruption und Falschabrechnungen. Der Unions-Fraktion genügen als Abschreckung die bestehenden sozialrechtlichen Regelungen bei Fehlverhalten, wie etwa die Möglichkeit zum Entzug der Zulassung. Im Rahmen der Anhörung – zu der neben der ABDA weitere 36 Verbände und zahlreiche Einzelsachverständige geladen waren – sei deutlich geworden, dass diese „mindestens so wirksam“ seien wie die Debatte über neue Straftatbestände.
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Berlin - 25.04.2012, 14:07 Uhr