Gemeinsamer Bundesausschuss

Kein Zusatznutzen für Trobalt und Rasilamlo

Berlin - 04.05.2012, 17:16 Uhr


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 3. Mai zwei Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung gefasst. Für den bei Epilepsie eingesetzten Wirkstoff Retigabin sieht der G-BA den Zusatznutzen gegenüber der festgesetzten Vergleichstherapie als nicht belegt – zum gleichen Ergebnis gelangt das Gremium bei der Wirkstoffkombination Aliskiren/Amlodipin zur Behandlung der Hypertonie.

Retigabin (Trobalt® von GlaxoSmithKline) ist angezeigt als Zusatztherapie für fokale Krampfanfälle mit oder ohne sekundäre Generalisierung bei Erwachsenen mit Epilepsie. Es ist seit Mai 2011 auf dem Markt. Für seine frühe Nutzenbewertung hat der G-BA als zweckmäßige Vergleichstherapie den Wirkstoff  Lamotrigin festgelegt. In den Fällen, in denen Lamotrigin als Monotherapie angewandt wird, war es Topiramat. Da die erforderlichen Nachweise aus Sicht des G-BA nicht vollständig vorgelegt wurden, gilt der Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt.

Aliskiren/Amlodipin (Rasilamlo® von Novartis) ist angezeigt zur Behandlung der essenziellen Hypertonie bei erwachsenen Patienten, deren Blutdruck mit Aliskiren oder Amlodipin allein nicht ausreichend kontrolliert werden kann. Als zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmt wurde hier die Kombinationstherapie aus einem Angiotensin-Conversions-Enzym-Hemmer (Lisinopril, Ramipril oder Enalapril) und einem Kalziumkanalantagonisten des Dihydropyridintyps (Amlodipin oder Nitrendipin). Auch in diesem Fall sind aus Sicht des G-BA die erforderlichen Nachweise nicht vollständig vorgelegt worden, weshalb der Zusatznutzen als nicht belegt gilt. Der Hersteller Novartis hat Rasilamlo® bereits vom Markt genommen.


Kirsten Sucker-Sket