Health Claims-Liste veröffentlicht

Mehr Schutz vor irreführender Werbung

Berlin - 25.05.2012, 14:17 Uhr


Eine neue Verordnung soll Verbraucher künftig besser vor irreführender Werbung schützen: Die Europäische Kommission veröffentlichte heute im Amtsblatt der Europäischen Union eine Liste mit 222 zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel („Health Claims“). Ab dem 14. Dezember sind diese zulässigen Vorgaben in der gesamten EU gültig.

Lebensmittelanbieter bewerben ihre Produkte immer häufiger mit einer gesundheitsfördernden Wirkung. Diese Versprechungen sind jedoch häufig nicht nachgewiesen oder zumindest umstritten, weshalb jüngst ein öffentlich ausgetragener Streit zwischen der Verbraucherorganisation foodwatch und dem Nahrungsmittelkonzern Unilever über die Wirkungen der cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ vor Gericht endete.

Bereits seit 2010 prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) daher, was hinter den Werbeslogans der Hersteller steckt und welche der Versprechen wirklich wahr sind. Auf Grundlage dieser Bewertungen wurde bereits eine Liste mit zulässigen nährwertbezogenen Angaben erstellt, die nach langjähriger Prüfung nun um die Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben ergänzt wurde. Ab dem 14. Dezember ist damit europaweit vorgegeben, welche Aussagen unter welchen Bedingungen zulässig sind.

Zugelassen ist laut der Liste insbesondere Werbung mit Vitaminen und Mineralstoffen: Produkte mit Vitamin C dürfen als stärkend für das Immunsystem und Kalzium als wichtig für die Knochen angepriesen werden. Allerdings gilt dies unter der Einschränkung, dass eine bestimmte Menge davon zugefügt wurde. Kritische Experten befürchten jedoch, dass Unternehmen ihre Lebensmittel in Zukunft gezielt mit zugelassenen Health Claims anreichern könnten, um sie mit entsprechenden Gesundheitsangaben bewerben zu können.

Die EU-Verordnung mit der Liste aller zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeangaben im Anhang finden Sie hier.


Juliane Ziegler