Retigabin-Marktrücknahme

AOK: Trobalt-Versorgung sichergestellt

Berlin - 01.06.2012, 13:35 Uhr


AOK-versicherte Epilepsie-Patienten, die auf Trobalt® eingestellt sind, müssen sich keine Sorgen machen. Uwe Deh, Geschäftsführender Vorstand des AOK-Bundesverbandes, betonte heute: „Wir stellen ihre Versorgung mit dem Medikament sicher“. Der Trobalt-Hersteller GlaxoSmithKline hatte gestern erklärt, die Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband nicht aufzunehmen und das Präparat vorläufig aus dem deutschen Markt zu nehmen.

Deh betonte, dass Trobalt® eine europäische Zulassung besitze und die Versorgung daher über Einzelimporte sichergestellt werden könne. Damit blieben der Patient und seine Therapie von der Marktrücknahme unbeeinflusst. Die Kosten wollen die AOKen übernehmen – auch wenn jetzt noch nicht klar ist, wie hoch diese bei den Importen liegen werden. Angesichts der überschaubaren Zahl von rund 1000 Trobalt-Patienten bundesweit ist für die Kasse eine großzügige Handhabe allerdings nicht allzu gefährlich. Die Kosten dürften sich im Rahmen halten.  

Kritik an GSK übte Deh dennoch. Mit seiner Entscheidung schade sich das Unternehmen vor allem selbst. GSK sollte nun nicht versuchen, dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) die Schuld in die Schuhe zu schieben. Die erfolgreichen Preisverhandlungen zwischen AstraZeneca und dem GKV-Spitzenverband zeigten, dass sich das AMNOG bewährt habe und innovative Arzneimittel durchaus belohne.

„Wenn am gleichen Tag eine Firma den Bewertungs- und Preisfindungsprozess erfolgreich abschließt und eine andere Firma aus dem Prozess aussteigt, dann kann das nicht an dem Prozess liegen“, bilanziert Deh. Wie gestern schon der GKV-Spitzenverband, betonte auch er, dass er keinen Anlass sieht, an den AMNOG-Regelungen nachzubessern. „Zum jetzigen Zeitpunkt verbieten sich daher jedwede Eingriffe in ein Gesetz, das gerade erfolgreich die ersten Schritte gemacht hat und jetzt richtig laufen lernt“, sagte Deh.

Apotheken, die ab dem 1. Juli mit einer Trobalt-Verordnung konfrontiert werden, werden das Präparat nicht mehr in der Lauertaxe finden. Sie sind sodann gehalten, sich an einen Einzelimporteur zu halten.


Kirsten Sucker-Sket