Novelle des Arzneimittelrechts

Gesundheitsausschuss gibt grünes Licht

Berlin - 27.06.2012, 13:53 Uhr


Schon bald werden sich auch Versandapotheken aus anderen EU-Staaten an das deutsche Arzneimittelpreisrecht halten müssen, wenn sie nach Deutschland liefern. Zudem soll es künftig schwerer werden, gefälschte Arzneimittel in die legale Lieferkette einzuschleusen. Dies und mehr regelt die 16. AMG-Novelle, für die der Gesundheitsausschuss des Bundestages heute den Weg frei gemacht hat.

Der Ausschuss stimmte heute mit den Stimmen der Regierungskoaltion dem Gesetzentwurf  für das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ der Bundesregierung sowie 40 Änderungsanträgen zu. SPD- und Linksfraktion votierten dagegen, die Fraktion der Grünen enthielt sich.

Mit dem Gesetz werden vor allem Vorgaben der Europäischen Union zu Arzneimittelfälschungen und zur Pharmakovigilanz umgesetzt. Zudem wird am Heilmittelwerberecht Hand angelegt. Berücksichtigt wird dabei insbesondere die jüngere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Heilmittelwerbung. Während sich die Oppositionsfraktionen mit den Schwarz-Gelb vorgesehenen Maßnahmen zu ersteren beiden Punkten weitgehend einverstanden zeigten, übten sie Kritik an der vorgesehenen Lockerung des Heilmittelwerbegesetzes. Ihnen missfällt beispielsweise die Aufhebung des Werbeverbots für nicht verschreibungspflichtige Schlaf- und Beruhigungsmittel – auch wenn das Verbot der Publikumswerbung für Mittel mit potenziell abhängig machenden psychotropen Wirkstoffen ausdrücklich bestehen bleibt.

Auf allgemeinen Zuspruch traf dagegen ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur ambulanten Palliativversorgung. Danach dürfen Ärzte künftig in speziellen Notfallsituationen und unter engen Voraussetzungen schwerstkranken Patienten in der ambulanten Behandlung Betäubungsmittel zur Verfügung stellen. Durchgewunken wurde auch der später hinzu gekommene Antrag, nach dem bestimmte Arzneimittel über den Rahmenvertrag zur Arzneimittelversorgung von der generellen Substitutionspflicht ausgenommen werden können.

Die Linke konnte sich mit ihrem Antrag, den Versandhandel mit Arzneimittel auf OTC-Präparate zu beschränken, nicht durchsetzen. Die SPD-Fraktion kritisierte, dass mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf die Abgabe von Arzneimitteln über sogenannte Pick-up-Stellen, etwa in Drogeriemärkten, nicht verboten werde.

Wie erwartet fand heute auch kein Änderungsantrag zur Apothekenhonorierung Eingang in das Gesetzesvorhaben. Die Apotheker werden sich folglich weiter gedulden müssen. Auch die etwaige Hoffnung der Pharmaindustrie, die Koalition werde sich noch durchringen, die Vertraulichkeit von ausgehandelten Erstattungspreisen gesetzlich abzusichern, blieb unerfüllt.

Morgen Nachmittag wird die AMG-Novelle abschließend im  Bundestagsplenum beraten. Sodann muss das Gesetz ein weiteres Mal den Bundesrat passieren. Am 1. Oktober sollen die Neuregelungen in Kraft treten.


Kirsten Sucker-Sket