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Abgabeterminals
LAV Rheinland-Pfalz: Protest gegen Dreyer
Am Montag hatte die Gesundheitsministerin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, ein Modellprojekt für den Einsatz von Abgabeterminals vorgestellt. Jetzt protestiert der Landesapothekerverband Rheinland-Pfalz dagegen und fordert von der Landesministerin eine Erklärung.
In dem zu Wochenbeginn vorgestellten Feldversuch sind aktuell vier Apotheken eingebunden. In der ersten Phase wird während der normalen Apotheken-Öffnungszeiten der automatische Abgabeterminal getestet, ab September sollen die Zeiten auf Montag bis Samstag von 6.00 bis 22.00 Uhr ausgeweitet werden.
Der Vorsitzende des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz, Theo Hasse, hat in einem Schreiben an die Ministerin seinen Unmut darüber zum Ausdruck gebracht, dass er nur durch eine Pressemeldung über dieses Projekt in Kenntnis gesetzt wurde. Weiterhin bat er um eine Stellungnahme, welche Fakten die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, Abgabeterminals zu verbieten, außer Kraft gesetzt hätten.
Die vor kurzem in Kraft getretene neue Apothekenbetriebsordnung nehme die Apotheker noch stärker in die Pflicht und verschärfe die Anforderungen, insbesondere was die Abgabe von Arzneimitteln betrifft, deutlich, so der LAV Rheinland-Pfalz. Der Apotheke light sei darin eine klare Absage erteilt worden. Deshalb sei es für ihn schlichtweg nicht nachvollziehbar, dass die Ministerin nun einen Probelauf mit einem Selbstbedienungsautomaten initiiere. Er stellte Frau Dreyer die Frage, wie sie sich die Versorgung von Patienten mit Rezepturen, Großpackungen oder Betäubungsmitteln vorstelle. Auch die Demonstration des korrekten Gebrauchs eines Asthmasprays kann sich der Verbandschef schlecht vorstellen.
Bei den vom Ministerium ausgewählten Standorten sei definitiv keine Mangelversorgung zu erkennen. Darüber hinaus könnten sich die Apotheken im ländlichen Raum schon alleine aus wirtschaftlichen Gründen solch eine Investition gar nicht leisten. Neben den Anschaffungskosten verursache ein solches Abgabeterminal auch erhebliche Betriebskosten, die nur bei einer bestimmten Nutzungsfrequenz kostendeckend sein könnten. Auch die im Testbetrieb geplanten Öffnungszeiten seien nicht dazu geeignet, hier valide Daten zu erhalten, so Hasse.
Berlin - 05.07.2012, 11:32 Uhr