Ärzte-Korruption

Nach BGH-Entscheidung: Regierung prüft Rechtslage

Berlin - 27.08.2012, 09:57 Uhr


Nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass Vertragsärzte nicht wegen Korruption strafbar sind, prüft die Bundesregierung, ob die derzeitige Rechtslage ausreichend ist. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ hervor. Die Fragestellerin ist mit der Antwort aus dem Gesundheitsministerium ganz und gar nicht zufrieden.

In ihrer Antwort verweist Ulrike Flach, die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), auf die bestehenden berufs- und sozialrechtlichen Vorschriften, die zulässiges Verhalten von Vertragsärzten regeln. Für die Überwachung der Einhaltung derselben seien allerdings Landesärztekammern, Landesgesundheitsbehörden und die Kassenärztlichen Vereinigungen zuständig. Darüber hinaus seien die Krankenkassen dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen Unregelmäßigkeiten bei der Nutzung von Finanzmitteln der GKV aufzudecken.

Wie wirksam diese Vorschriften sind, prüft das BMG derzeit. „In diesem Zusammenhang wird eine Abfrage bei den […] zuständigen Institutionen und Verbänden […] durchgeführt, um Informationen über die Fallzahlen und praktische Probleme zu erhalten“, so Flach weiter. Auch bei der Frage nach von der Pharmaindustrie bezahlten ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen fällt die Antwort der Staatssekretärin sehr allgemein aus: Die Regierung verfüge über keine konkreten Informationen – die Fortbildungsinhalte müssten jedoch dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und „frei von wirtschaftlichen Interessen“ sein.

Kaum konkrete Antworten, sondern „ausweichende Erklärungen“, bemängelt Vogler die Antwort der Regierung. Mit keinem Satz werde darauf eingegangen, inwieweit die Einhaltung des Regelungsrahmens gewährleistet sei und kontrolliert werde. Für Vogler eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Rechtsbereichen: „Das ist so, als wollten wir auf Verkehrskontrollen und Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr verzichten, weil ja die Straßenverkehrsordnung einen Regelungsrahmen vorgibt, an den sich jeder Autofahrer gerne hält.“ Die Bundesregierung stelle sich „naiv und unwissend“, weil sie handeln müsste, sollte „das wahre Ausmaß der Korruption“ ans Tageslicht kommen.

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Juliane Ziegler