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EU-Versandapotheken
Vorschlag für gemeinsames Logo
Die EU-Kommission hat ein öffentliches Konsultationspapier mit Vorschlägen für ein EU-weites Logo für den legalen Versandhandel mit Arzneimitteln vorgelegt. Die Marktbeteiligten können nun bis zum 17. Januar 2013 hierzu Stellung nehmen.
Die sogenannte EU-Fälschungsrichtlinie schreibt es vor: Beim Arzneimittelversandhandel muss sich künftig auf den Webseiten der legalen Apotheken und Großhändler ein gemeinsames Logo finden. Hierüber muss sich ermitteln lassen, in welchem Mitgliedsstaat der Anbieter niedergelassen ist. Die Richtlinie sieht vor, dass die Kommission Näheres über weitere Rechtsakte regelt.
In dem nun vorgelegten Papier werden zwei alternative Vorschläge für ein solches Logo gemacht. Beide Logos sind im Beneluxamt für geistiges Eigentum bereits geschützt und dürfen nicht ohne Genehmigung der Europäischen Kommission genutzt und reproduziert werden.
Das Papier befasst sich weiterhin mit der Größe und Position des Logos. Vorgeschlagen wird auch ein Text, der mit dem Logo verbunden werden sollte und der dem potenziellen Kunden verdeutlicht, dass allein das Logo noch nicht sicherstellt, dass es sich um einen legalen Versandhändler handelt. Etwa, weil das Logo kopiert sein könnte. So ein Text könnte sein: „Click to check this website”.
Hier finden Sie das Konsultationspapier mit den Vorschlägen der Kommission: „Implementing act on a common logo for legally-operating online pharmacies/retrailers offering medicinal products for human use for sale at a distance to the public“.
Berlin - 19.10.2012, 15:38 Uhr