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Verbände einig beim Erstattungsbetrag
Ab 1. Februar 2013 wird abgerechnet
Die Verbände der Apotheker, Großhändler und Arzneimittelhersteller sind sich ihrer Sache sicher: Berechnungsgrundlage für die Handelszuschläge ist der Listenpreis – auch bei Arzneimitteln, für die ein Erstattungsbetrag ausgehandelt wurde. Entsprechend werde man sie diese Arzneimittel ab dem 1. Februar auch mit den Kassen abrechnen, kündigten die Verbände heute an.
Gestern vermeldete der GKV-Spitzenverband, dass es mittlerweile für zwölf neue Arzneimittel Erstattungsbeträge gebe. Das Problem ist allerdings, dass diese bislang nicht abgerechnet werden können. Zwar hatten die Herstellerverbände und der GKV-Spitzenverband im März 2012 einen Rahmenvertrag nach § 130b Abs. 9 SGB V geschlossen, um die Umsetzung eben jener AMNOG-Vorgaben zu gewährleisten. Hierin wurden auch technische Fragen geregelt – unter anderem findet sich ein Rechenexempel, wie der Apothekenverkaufspreis zu ermitteln ist: nämlich „unabhängig vom Erstattungsbetrag auf Grundlage des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers“. Doch als der GKV-Spitzenverband in dieser Sache noch einmal beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) nachhakte und dieses plötzlich erklärte, Grundlage für die Handelszuschläge müsse der Erstattungsbetrag sein, wendete sich das Blatt. Dem GKV-Spitzenverband gefiel die Argumentation des BMG selbstverständlich. Doch bei den von der Abrechnung betroffenen anderen Verbänden konnte er sich mit dieser Auffassung nicht durchsetzen. Daraufhin wandte sich der GKV-Spitzenverband abermals ans Ministerium – diesmal mit der Bitte, für eine gesetzliche Klarstellung zu sorgen, weil die Verbände der pharmazeutischen Industrie eine Änderung der Rahmenvereinbarung „kompromisslos“ ablehnten.
In ihrer gemeinsamen Mitteilung betonen nun DAV, Phagro, BAH, Pro Generika und vfa, dass die Blockade-Vorwürfe „absurd“ seien und ins Leere gingen: „Vielmehr ignoriert der GKV-Spitzenverband den Wortlaut des Gesetzes und Verträge, die er selbst unterschrieben hat.“ Er wolle das AMNOG nachträglich gesetzlich ändern und suche dafür offenbar einen Grund. Die Verbände wollen nun zur Tat schreiten: Nach Klärung administrativer und steuerlicher Fragen in den vergangenen Wochen seien nun die Voraussetzungen geschaffen, dass die Abrechnung zum 1. Februar 2013 starten kann. Im November seien die Mitgliedsunternehmen bereits über die technische Abwicklung der ausgehandelten Rabatte informiert worden. Die Verbände betonen: „Geld geht den Kassen nicht verloren, da die Hersteller die in der Zwischenzeit fälligen Rabatte nacherstatten“.
Berlin - 05.12.2012, 15:25 Uhr