Korruption im Gesundheitswesen

Die Linke fordert Gesetzesänderung

Berlin - 28.02.2013, 09:12 Uhr


Eine gesetzliche Regelung zur Strafbarkeit ärztlicher Bestechung ist dringend erforderlich, findet die Fraktion Die Linke. In einem Antrag fordert sie die Bundesregierung daher auf, für die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen zu sorgen und „schnellstmöglich“ einen Gesetzentwurf vorzulegen.

„Die jetzige Situation könnte von beiden Seiten geradezu als Freibrief verstanden werden, wenn nicht kurzfristig eine Gesetzesänderung erfolgt“, schreiben die Linken. Der dem deutschen Gesundheitssystem durch Korruption entstehende Schaden belaufe sich auf jährlich fünf bis 17 Milliarden Euro, wobei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen sei. Doch die bestehenden berufs- und sozialrechtlichen Regelungen sind aus Sicht der Linken „immanent ungeeignet“, korruptive Handlungen effektiv zu bekämpfen. „Die Institutionen der Selbstverwaltung können die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden nicht ersetzen.“

Gregor Gysi, Katrin Vogler, Martina Bunge und Kollegen wollen aber nicht nur die Strafbarkeit für Ärzte geregelt sehen. Auch nichtärztliche medizinische Berufe genauso wie der Krankenhaussektor, die Medizintechnik, die Rehabilitation, die Pharmazie oder der Wissenschaftsbereich sollten in den Fokus genommen werden, so die Forderung. Auch für sie müssten wirksame Regelungen eingeführt werden. Denn „selbstverständlich“ hätten alle Patienten „das Recht auf eine gute und unabhängige Behandlung, ungeachtet, wer die Behandlung bezahlt oder ob sie ambulant oder stationär erfolgt“.

Darüber hinaus fordern die Linken mehr Klarheit für den Bundestag: So sollen die aktuell für Ärzteorganisationen und Krankenkassen in den §§ 81a und 197a SGB V vorgeschriebenen Berichtspflichten dahingehend konkretisiert werden, dass „aussagefähige Daten über das Ausmaß der Korruption im Gesundheitswesen“ erhoben werden. Diese Daten sollen wiederum zeitnah zusammen mit einer Zusammenfassung eingeführter oder geplanter Maßnahmen zur Bekämpfung der Missstände dem Bundestag vorgelegt werden.

Der Bundesgerichtshof hatte im letzten Jahr entschieden, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist. Durch die Annahme von Zuwendungen etwa für die Verordnung bestimmter Arznei- oder Hilfsmittel sind Mediziner also nicht wegen Bestechlichkeit strafbar. Daraufhin wurde mehrfach der Ruf nach einer Schließung dieser Gesetzeslücke laut. Zuletzt brachte die SPD-Fraktion einen Antrag im Bundestag ein, demzufolge die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen soll, der Korruption im Gesundheitswesen „generell“ unter Strafe stellt.

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Juliane Ziegler