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Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz
Regierungsfraktionen wollen schnelle Verabschiedung
Das Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) soll auch als Fraktionsinitiative in den Bundestag eingebracht werden. Dadurch lassen sich Fristen im Gesetzgebungsverfahren verkürzen. Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer appellierte an den Bundesrat, kein Vermittlungsverfahren anzustrengen.
Singhammer begrüßte, dass das Kabinett den Gesetzentwurf heute endlich auf den Weg gebracht habe. „Ich hoffe, dass der Bundesrat die Verabschiedung des ANSG nicht verzögert“, sagte er gegenüber DAZ.online. Durch die Änderung hinsichtlich der PKV-Rezepte sei die Umsetzung des Gesetzes „etwas einfacher“ geworden. Die Apotheker erhielten überdies ein „hohes Maß an Selbstverantwortung“.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betonte heute nach der Kabinettsitzung, dass mit dem ANSG „Neuland“ betreten werde. Erstmals gebe es für eine Gemeinwohlaufgabe eine pauschale Vergütung – in anderen Bereichen kenne man so etwas nicht. Diese Gemeinwohlaufgabe, die Apotheken übernehmen, rechtfertige im Übrigen neben der Notdienstpauschale auch das bestehende Fremd- und Mehrbesitzverbot.
Bahr betonte erneut, dass die Pauschale eine Anerkennung für diese Apothekenleistung sei – dass sie auch die tatsächlichen Kosten für den Nacht- und Notdienst deckt, sei nie Ziel gewesen. Was die Warnung der Apotheker vor einem Apothekensterben betrifft, so erklärte Bahr, bislang sei die Zahl der Apotheken lediglich auf das Niveau der 1990er Jahre zurückgegangen. Probleme in der Fläche könne er noch nicht erkennen. „Wir wollen aber nicht erst handeln, wenn es zu spät ist“, so der Minister. Und das nicht nur mit dem ANSG. Auch mit dem Landärztegesetz trage man letztlich dafür Sorge, dass auch Landapotheken erhalten bleiben.
Keine Zweifel hat Bahr, dass die Apotheken die neue Pauschale gewissenhaft und eigenverantwortlich an den Fonds abführen werden. Sie wollten die Notdienstvergütung und hätten somit ein Eigeninteresse, dass sich alle an die Regeln halten, so der Minister.
Voraussichtlich im April wird sich nun der Bundesrat mit dem ANSG befassen. Dann muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren – drei Sitzungstermine gibt es noch vor der Sommerpause. Sollten die Länder wider Erwarten ein Vermittlungsverfahren anstrengen und könnte der letzte Bundesrats-Sitzungstermin nicht eingehalten werden, wäre für die Verabschiedung eine Sondersitzung des Bundestages nötig.
Berlin - 20.03.2013, 12:26 Uhr