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Arzneimittel-Lieferengpässe
SPD fordert Regierung zum Handeln auf
Seit rund einem Jahr mehren sich die Berichte über Lieferengpässe lebensnotwendiger Arzneimittel – jetzt hat die SPD reagiert. In einem aktuellen Antrag fordert sie den Aufbau eines zentralen Melderegisters, erweiterte Durchgriffsrechte für die Länderbehörden und eine Überprüfung, ob bei der Rücknahme von Arzneimittelzulassungen aus profitorientierten Gründen der Patentschutz eingeschränkt werden kann.
Als eine wichtige Ursache für Lieferengpässe werde die Verlagerung und Konzentration der Arzneimittel- oder Rohstoffherstellung in Drittländer gesehen, schreiben Marlies Volkmer, Karl Lauterbach, Carola Reimann und Kollegen. „Ein weiterer Grund für andauernde Versorgungsmängel sind profitorientierte Entscheidungen von einzelnen pharmazeutischen Unternehmen, Arzneimittel vom deutschen Markt zu nehmen.“ Das sei in der Vergangenheit entweder passiert, um Druck auf die Entscheidungsträger auszuüben oder das Arzneimittel zu einem höheren Preis und für ein anderes Anwendungsgebiet auf den Markt zu bringen.
Erkennbare und zu erwartende Lieferengpässe sollen nach Meinung der Sozialdemokraten daher künftig schnellstmöglich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bzw. das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet werden müssen. Auch für den Großhandel und Krankenhausapotheken soll es eine Möglichkeit zur Meldung von Engpässen geben. Nach einer behördlichen Prüfung sollen die Informationen dann in einem gemeinsamen Register von BfArM und PEI veröffentlicht und Empfehlungen für alternative Arzneimittel ausgesprochen werden. BfArM und PEI wiederum sollen in jährlichem Abstand über Umfang, Dauer und Ursachen von Arzneimittel-Lieferengpässen an das Bundesgesundheitsministerium berichten.
Zudem soll der gesetzliche Bereitstellungsauftrag für Arzneimittelhersteller erweitert und die Länderbehörden mit erweiterten Durchgriffsrechten ausgestattet werden. Die zuständigen Behörden könnten so Störungen bei der Bereitstellung von Arzneimitteln beseitigen, argumentieren die Abgeordneten. Beispielsweise durch Anordnungen an die pharmazeutischen Unternehmen, Nachweise über die Herstellung, den Bezug oder die Abgabe des Arzneimittels vorzulegen, Produktionskapazitäten auszuweiten oder bestimmte vollversorgende Großhändler und Krankenhausapotheken nach den Vorgaben der zuständigen Behörde vorrangig zu beliefern.
Außerdem soll die Bundesregierung eine ausreichende Vorhaltung von lebensnotwendigen Arzneimitteln sicherstellen, durch Aufdrucke auf Arzneimittel-Packungen Transparenz über die Herkunft von Arzneimitteln und die zur Herstellung verwendeten Vorprodukte schaffen und prüfen, ob bei der Rückgabe von Arzneimittelzulassungen durch den Hersteller aus profitorientierten Gründen der Patentschutz eingeschränkt werden kann. In solchen Fällen dürfe es nicht zu Verschlechterungen bei der Patientenversorgung kommen: Behörden sollten deshalb die Möglichkeit haben, dem Hersteller gegen eine angemessene Entschädigung den Patentschutz zu entziehen und die Rechte für die Nutzung durch andere Hersteller freizugeben.
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Berlin - 22.03.2013, 15:12 Uhr