Schuldenfalle Krankenversicherung

Entlastung säumiger Beitragszahler beschlossen

Berlin - 10.04.2013, 11:59 Uhr


Das Bundeskabinett hat am Mittwochmorgen den Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung gebilligt. Das geplante Gesetz sei ein wichtiger Schritt, um das Problem sozialer Überforderung von säumigen Beitragsschuldnern zu entschärfen, erklärte dazu Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

Schätzungsweise rund 100.000 Menschen in Deutschland sind betroffen: Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben, können diese aber nicht bezahlen. Je länger sie säumig sind, desto größer werden ihre Schulden bei den Krankenkassen. Doch nun sollen die Zinsen, die Beitragsschuldner der GKV zahlen müssen, auf ein „vernünftiges Maß beschränkt" werden, erklärte Bahr heute nach der Kabinettssitzung. Bislang liegt der Zinssatz für freiwillig Versicherte sowie für vormals Nicht-Versicherte bei monatlich fünf Prozent - künftig soll nur noch ein Prozent vom rückständigen Betrags erhoben werden. Der erhöhte Säumniszuschlag habe in der Vergangenheit das Problem der Beitragsrückstände eher verschärft, so der Minister. Mit den vorgesehenen Maßnahmen würden Versicherte vor weiterer Überforderung geschützt, gleichzeitig werde ihnen der Abbau entstandener Beitragsschulden erleichtert.

Zudem soll in der privaten Krankenversicherung ein Notlagentarif eingeführt werden. Beitragsschuldner in der PKV werden nach Durchführung eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens in diesen Notlagentarif überführt – ihr bisheriger Versicherungsvertrag kommt zum Ruhen. Beitragsschuldner in der PKV würden so künftig besser vor weiterer Überforderung geschützt, heißt es zur Begründung. Der Notlagentarif umfasst ausschließlich Leistungen, die zur Versorgung bei akuten Erkrankungen, Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Um die Prämie zu zahlen, können für sie bis zu 25 Prozent aus bereits gebildeten Alterungsrückstellungen angerechnet werden.

Nach Zahlung aller ausstehenden Beiträge können die Versicherten wieder in ihre ursprünglichen Tarife zurückkehren. Bahr betonte ausdrücklich, dass der Notlagentarif nur für eine Übergangsphase gedacht sei. Ziel sei es in jedem Fall, jedem Betroffenen die Rückkehr in den vollen Versicherungsschutz zu ermöglichen.

Die neue gesetzliche Regelung löst das Problem allerdings nur für die Zukunft. Was mit den Menschen passiert, die bereits Schuldenberge angehäuft haben, ist noch offen. Bahr setzt hier auf einsichtige Krankenkassen. Im weiteren Verfahren werde man ihnen und den Fraktionen beraten, wie hier eine praktikable Lösung aussehen kann. Ein schlichtes Streichen der Schulden hält der Minister nicht für sinnvoll; die Kassen könnten jedoch beispielsweise eine Stundung anbieten.


Kirsten Sucker-Sket/Juliane Ziegler


Das könnte Sie auch interessieren

Entlastung für Beitragsschuldner

Kritik: Beitragsrückstände bleiben

Deutliche Kritik: Tatsächlich keine Entlastung für Krankenversicherte

Beitragsschuldengesetz verfehlt sein Ziel

Beitragsschuldengesetz mit bescheidener Wirkkraft

5000 GKV-Rückkehrer

Schuldenfalle Krankenkasse

Gesetz soll Beitragsschuldnern helfen