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Pille danach
Kontroverse Diskussion im Gesundheitsausschuss
Am 24. April fand in Berlin eine öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages zur Aufhebung der Rezeptflicht für die Pille danach statt. Dabei zeigte sich: Ob dies wünschenswert und medizinisch sinnvoll ist, bleibt umstritten.
Gegenstand der Anhörung waren je ein Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke zur Entlassung von Levonorgestrel-haltigen Arzneimitteln zur Notfallkontrazeption aus der Verschreibungspflicht. Die Fraktion die Linke fordert darüber hinaus, dass auch bei Rezeptfreiheit das entsprechende Präparat für Frauen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr weiterhin zulasten der GKV verordnet werden darf. Eine weitere Forderung der Linken betrifft die kommerzielle Werbung für die Pille danach, wenn sie verschreibungsfrei wäre: Derartige Werbung müsste begrenzt werden.
Insgesamt 14 Stellungnahmen waren im Vorfeld schriftlich eingereicht worden – allerdings keine von der Bundesapothekerkammer oder ABDA. Prof. Dr. Martin Schulz, Leiter der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker, beantwortete die Fragen an die Apothekerschaft stattdessen im Ausschuss. Schulz beschränkte sich in seinen Statements darauf zu versichern, dass die Beratungspflicht des Apothekers für jedes Arzneimittel gelte, ganz gleich ob rezeptfrei oder nicht. Dies sei in der kürzlich novellierten Apothekenbetriebsordnung festgeschrieben worden. „Wir haben ein hochwertiges pharmazeutisches System, die Apotheker beraten in Deutschland nicht schlechter als in den anderen 28 europäischen Ländern, wo die Pille rezeptfrei ist“, so Schulz.
Als Verteidiger der Rezeptpflicht trat unter anderem Prof. Dr. Thomas Rabe von Universitäts-Frauenklinik Heidelberg auf. Aus seiner Sicht macht das Risiko von Thrombosen und venösen Thromboembolien eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht unmöglich. Hier könne nur der Gynäkologe eine Abschätzung vornehmen. „Bis das Thromboserisiko nicht eindeutig geklärt ist, kann man das Levonorgestrel-haltige Präparat nicht als so risikoarm einstufen, dass man es freiverkäuflich in der Apotheke zur Verfügung stellt.“ Zudem könne der Apotheker durch den „Nachtdienstschlitz“ nicht zu solchen Fragen beraten, für die der Gynäkologe kompetent ist, wie beispielsweise zur Möglichkeit, eine Kupferspirale zur Notfallkontrazeption einzusetzen.
Dr. Helga Seyler vom Arbeitskreises Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) sah das anders. Eine Rezeptfreiheit der Pille danach würde ja nicht dazu führen, dass die Frauen seltener zu ihrem Gynäkologen gehen. Wenn sie weiteren Beratungsbedarf hätten, etwa zu einer alternativen Verhütungsmethode, würden sie sich weiterhin an ihren Frauenarzt wenden. Die notwendige Beratung für die Pille danach könne daher sehr wohl durch Apotheker geboten werden. Weiterhin war in der AKF-Stellungnahme zu lesen: „Eine ärztliche Beratung bietet keine weitergehende Möglichkeit, die Notwendigkeit der Einnahme zu beurteilen, als eine Beratung durch ApothekerInnen“. Zudem würden internationale Studien belegen, dass Frauen auch ohne ärztliche Beratung entscheiden können, ob und wann sie die Pille danach benötigen.
Klare Worte pro Freigabe fand auch Dr. Gudrun Ahlers, Vorstandsmitglied des Deutschen Pharmazeutinnen Verbandes (dpv)„ „Auch wir Pharmazeuten sind in der Lage zu beraten, auch über die Notdienstklappe. Es gibt weder medizinische, noch pharmazeutische noch ethische Gründe, Levonorgestrel in der Verschreibungspflicht zu belassen.“
Berlin - 25.04.2013, 12:32 Uhr