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3. Arzneimittelrechtsänderungsgesetz
Änderungsanträge erzürnen Opposition
Das Dritte Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften ist heute mit den Stimmen der Regierungskoalition im Gesundheitsausschuss des Bundestages abgesegnet worden. Auch alle Änderungsanträge wurden von der schwarz-gelben Mehrheit angenommen. Die Sitzung lief jedoch sehr turbulent ab und wurde sogar zwei Mal unterbrochen. Grund: Die Opposition fühlte sich durch die kurzfristigen Änderungsanträge, die die frühe Nutzenbewertung betreffen, überrumpelt.
Die Anträge, die eine Änderung bei der Wahl der für die Nutzenbewertung zu bestimmenden zweckmäßigen Vergleichstherapie und des § 130b SGB V (Vereinbarungen über Erstattungsbeträge) vorsahen, hatten für einige Überraschung gesorgt – so auch bei den Bundestagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen. Wenn sich die Industrie ihre Vergleichstherapie nun aussuchen dürfe, sei das „einzig brauchbare Gesetz“ der Regierung im Gesundheitsbereich „platt gemacht“, erklärte etwa Karl Lauterbach (SPD). Er hatte die Ausschusssitzung früher verlassen müssen, weil er heute Vormittag offiziell als neues Mitglied des Kompetenzteams von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück vorgestellt wurde.
Nach Informationen von DAZ.online forderte die Opposition in der Ausschusssitzung eine neue Anhörung, da die eingebrachten Anträge sachfremd seien. Wenn dies so ist, kann sogar eine Minderheit von 25 Prozent im Ausschuss eine neuerliche Anhörung einfordern. Allerdings argumentierte die Union, der Sachverhalt sei nicht neu eingebracht worden. Er sei schon Gegenstand der schriftlichen Stellungnahme des Verbands forschender Pharmaunternehmen gewesen – zudem habe sich eine Nachfrage einer CDU-Abgeordneten in der öffentlichen Anhörung am 13. Mai auf das Thema bezogen. Am Ende ließ die Ausschussvorsitzende darüber abstimmen, ob es sich nun um einen neu eingebrachten Antrag handele oder nicht – und hier konnten Union und FDP mit ihrer Mehrheit punkten. SPD und Linke stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.
Und so wird der Bundestag morgen über den Gesetzentwurf samt sämtlicher heute beschlossener Änderungsanträge abstimmen. Keinen Tumult gab es übrigens bei Änderungsantrag, mit dem im Heilmittelwerberecht ein Rx-Boni-Verbot verankert werden soll. Zwar gab es Nachfragen, ob durch die Änderung nun auch Kundenzeitschriften und Werbegaben wie Taschentücher betroffen seien. Dies wurde jedoch verneint. Am Ende stimmte neben den Koalitionsfraktionen auch die Linksfraktion für diesen Änderungsantrag. Diese hatte übrigens noch einen weiteren Antrag vorbereitet: Sie wollte angesichts der noch dürftigen Einsparungen durch Erstattungsbeträge den 16-prozentigen Herstellerrabatt, der zum Jahresende ausläuft, auf weitere zwei Jahre ausdehnen. Diesen Antrag unterstützte allerdings keine weitere Fraktion.
Berlin - 05.06.2013, 14:34 Uhr