Apothekerkammer Brandenburg

Kritische Elemente für den Deutschen Apothekertag

Berlin - 20.06.2013, 08:50 Uhr


Die Landesapothekerkammer Brandenburg wird beim Deutschen Apothekertag im September 17 Anträge einbringen, die die „kritischen Elemente in der neuen Apothekenbetriebsordnung“ betreffen. Die Kammerversammlung nahm gestern alle Beschlussentwürfe an. Gefordert wird beispielsweise die Streichung der Regelungen zur Barrierefreiheit, zum patientenindividuellen Stellen und Verblistern und der Dokumentation der Hygienemaßnahmen.

Ein gutes Jahr ist die neue Apothekenbetriebsordnung nun in Kraft. ABDA und Bundesapothekerkammer (BAK) haben sich mit den Änderungen weitgehend arrangiert. Die Probleme will man auf dem „langsamen Weg“ lösen, ohne die Verordnung nochmals aufzumachen, erklärte BAK-Präsident Andreas Kiefer vor der Kammerversammlung in Potsdam – wohlwissend, dass die Apotheker in Brandenburg etwas mehr wollen.

Widerstand gegen die neue Apothekenbetriebsordnung regte sich dort schon früh. Und als Jens Dobbert im Juli letzten Jahres das Amt des Kammerpräsidenten übernahm, war seine erste Botschaft, dass er sich um die Apothekenbetriebsordnung kümmern werde. Und dies haben er und sein Vorstand in den vergangenen Monaten getan. Sie haben 17 „kritische Elemente“ ausgemacht und diese unter den Brandenburger Apothekern zur Diskussion gestellt – am Ende stand eine Umfrage. An dieser beteiligten sich 346 der 575 öffentlichen und 14 Krankenhausapotheken des Landes – fast 59 Prozent. Der Tenor ist deutlich: 340 dieser Apotheken stehen hinter dem Vorgehen ihrer Kammer. Sie wollen auch, dass die Apothekenbetriebsordnung an einigen Stellen korrigiert wird.

Trotz so viel Einigkeit: Diskutiert wurde auf der gestrigen Kammerversammlung dennoch über die Anträge. Dafür sorgte schon die Anwesenheit von Volker Gieskes, dem für Apotheken zuständigen Referatsleiter vom brandenburgischen Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Er vermittelte seine Sicht auf die von der Kammer kritisierten Regelungen. Beispiel Barrierefreiheit: Viele Brandenburger Landapotheken lassen sich nicht auf vernünftige Weise barrierefrei umbauen. Darum fordert die Kammer in einem ihrer Anträge, die entsprechende neue Regelung zu streichen – oder jedenfalls einen Bestandsschutz für bestehende Apotheken zu formulieren. Denn mancher Apotheker, der seine Apotheke verkaufen will und dieses Geld für seinen Ruhestand eingeplant hat, ist nun nervös – die Apotheke könnte angesichts ihres Zugangs unverkäuflich sein. Gieskes betonte, dass es sich bei der geltenden Regelung um eine Sollvorschrift handele, die der Behörde ermögliche, mit Augenmaß an die Sache heranzugehen. Er sei zu Zugeständnissen bereit – allerdings müsse es seitens des Apothekers ein „erkennbares Bemühen, Barrierefreiheit herzustellen“ geben. Etwa durch eine Kontaktaufnahme mit dem kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Bei der Kammer ist allerdings weiterhin die Auffassung vorherrschend, dass die Apothekenbetriebsordnung erst hinter der Eingangstür beginnt – und nicht zwei Stufen davor. Regelungen zur Barrierefreiheit seien eine Sache des Baurechts.

Munter diskutiert wurde auch über den Sinn und Unsinn neuer Dokumentationspflichten – etwa für Hygienemaßnahmen. Während Gieskes es für wenig problematisch hält, einmal einen Hygieneplan festzulegen und dann täglich einen „Kringel“ zu machen, betonten Vertreter der Kammerversammlung, das Problem sei die Summe solcher minimalen Aufwände, die nun gefordert würden. Zudem: die Qualität verbessert es auch Sicht der brandenburgischen Apotheker nicht, wenn täglich ein „Kringel“ für die Hygienekontrolle gemacht werde. 

Auch die übrigen Anträge boten reichlich Diskussionsstoff – und bei der Kammer hofft man, dass die Debatte um die von ihr kritisierten Regelungen auch bis zum Deutschen Apothekertag nicht ablässt. 


Kirsten Sucker-Sket