Online-Rezepte

Unterstützung für Vorstoß aus Bayern

Berlin - 24.10.2013, 14:30 Uhr


Im Gesundheitsausschuss des Bundesrats ist Bayern mit seinen Bedenken gegenüber online ausgestellten Rezepten auf Zustimmung gestoßen: Eine Entschließung zu Online-Rezepten sei angenommen worden, bestätigte eine Sprecherin. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 8. November mit dem Thema befassen.

Eine neue Verordnung regelt künftig die Anerkennung von in anderen EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz ausgestellten Verschreibungen. Grund für die neue Verordnung ist die EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Die Verordnung sieht vor, dass ausländische Rezepte deutschen Rezepten gleichgestellt werden, sofern sie die in § 2 Abs. 1 AMVV vorgegebenen Angaben enthalten und von einem dazu berechtigten Arzt ausgestellt wurden.

Rezepte, die diesen Anforderungen entsprechen, müssen Apotheken in Deutschland einlösen – also auch Rezepte von ausländischen Online-Praxen wie DrEd, die beim Ausstellen des Rezeptes auf den direkten Kontakt zum Patienten verzichten. Ohne persönlichen Kontakt soll es hierzulande aber nicht gehen: Bayern beantragte im Bundesratsgesundheitsausschuss, dem Bundesrat zu empfehlen, es solle geprüft werden, wie sich arzneimittel- bzw. apothekenrechtlich umsetzen lassen könnte, dass diese Verschreibungen in Deutschland ausnahmsweise nicht anerkannt werden.

Die EU-Richtlinie lasse Einschränkungen bei der Anerkennung zum Schutz der menschlichen Gesundheit zu, so die Erklärung – sofern sie notwendig, angemessen und nicht diskriminierend seien. Aufgrund der mit reinen Fernbehandlungen verbundenen Gefahren für die Patientengesundheit, etwa das erhöhte Risiko von Fehldiagnosen, sei eine Einschränkung in Bezug auf Online-Rezepte, die ohne vorherigen unmittelbaren Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt würden, erforderlich. Der Gesundheitsausschuss im Bundesrat sieht dies offenbar genauso: Er nahm die Entschließung in seiner gestrigen Sitzung an.

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Juliane Ziegler


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