Verschreibungspflicht

Bedenken gegen weitere Triptan-Ausnahmen

Berlin - 28.10.2013, 15:32 Uhr


Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hat sich gegen die Entlassung zweier Triptane aus der Verschreibungspflicht ausgesprochen. Die Regelungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung zu Triptanen seien insgesamt nicht mehr verständlich, heißt es in einer Empfehlung an den Bundesrat – und die Entlassung der Triptane ein finanzielles Risiko für Apotheken.

Die dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegende AMVV-Änderungsverordnung sieht zunächst vor, dass alle ärztlichen Verschreibungen zusätzlich zum Namen, der Berufsbezeichnung und der Anschrift des verschreibenden Arztes auch dessen Telefonnummer und – soweit vorhanden – die Faxnummer zur Kontaktaufnahme enthalten sollen. Hiergegen hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrats auch gar nichts einzuwenden – sehr wohl aber gegen die ebenfalls geplante teilweise Entlassung von Sumatriptan und Zolmitriptan aus der Verschreibungspflicht.

Die vorgesehenen Bedingungen sind aus seiner Sicht nicht umsetzbar: Eine Bedingung für die Ausnahme von der Verschreibungspflicht sei die Anwendung unter ärztlicher Beobachtung, heißt es in der Empfehlung. Im Haftungsfall müssten Apotheker belegen, dass sie sich diesbezüglich vergewissert haben. Insoweit sei eine Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Arzt vor der Abgabe verpflichtend. Doch gerade das sei für den Apotheker nicht möglich – „weil wegen der Rezeptfreiheit gerade keine Verordnung vorliegt, aus der eine ärztliche Person und deren Kontaktdaten ersichtlich wären“.

Die Regelungen der AMVV zu Triptanen sind nach Meinung des Gesundheitsausschusses insgesamt „nicht mehr zu überblicken“. Von sieben seien drei Triptane ohne Ausnahme verschreibungspflichtig (Rizatriptan, Frovatriptan und Eletriptan). Zwei seien mit Teilausnahme ohne Änderung der Packungsbeilage und der Fachinformation rezeptpflichtig (Naratriptan und Almotriptan). Sumatriptan und Zolmitriptan wiederum sollten nun mit Teilausnahme und umfangreicher Änderung der Packungsbeilage und Fachinformation verschreibungspflichtig werden.

Die Mitglieder des Ausschusses fürchten, dass es in der Praxis zu Fehleinschätzungen kommen wird – sie seien geradezu „vorprogrammiert“. Im Übrigen sei die AMVV kein Instrument zur Festlegung von Angaben der Packungsbeilage und der Fachinformation: „Sie wird dadurch unlesbar.“ Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum daher, im Rahmen der AMVV-Überarbeitung von der geplanten teilweisen Entlassung der beiden Triptane abzusehen. Im Plenum beraten wird die Frage voraussichtlich am 8. November.


Juliane Ziegler