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Halbzeit im Koalitionspoker
AG Gesundheit: Klares Bekenntnis zur Apotheke
In sechs Verhandlungsrunden hat die AG Gesundheit bereits wichtige Weichen für die Gesundheitspolitik der absehbaren Großen Koalition gestellt. Union und SPD legen ein klares Bekenntnis zur inhabergeführten Apotheke ab. Nach dem SPD-Parteitag geht es am Sonntag mit den strittigen Punkten weiter.
„Eine qualitativ hochwertige, sichere und wohnortnahe Arzneimittelversorgung erfordert freiberuflich tätige Apothekerinnen und Apotheker in inhabergeführten Apotheken. An dem bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbots wird festgehalten“, heißt es Entwurf der AG Gesundheit für den Koalitionsvertrag. Und weiter: „Wir werden klarstellen, dass Voraussetzung für die Verschreibung von Arzneimitteln ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt sein muss. Online-Konsultationen reichen dafür nicht aus, sondern bergen das Risiko von Fehldiagnosen und können so den Patientenschutz gefährden.“
Zudem ist bereits vereinbart: Ins Strafgesetzbuch kommt ein neuer Korruptionsparagraf für Gesundheitsberufe. Union und SPD wollen zudem den Erstattungsbetrag als Grundlage für Zu- und Abschläge klarstellen. Die Verlängerung des Preismoratoriums, die Fortführung des Herstellerzwangsabschlags mit einer Senkung auf sieben statt sechs Prozent und die Abschaffung des Bestandsmarktsaufrufs sollen noch in diesem Jahr durch einen Kabinettbeschluss abgesichert werden.
Mit der Schaffung eines neuen Straftatbestandes im Strafgesetzbuch für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen soll Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen sanktioniert werden können. Das war bislang am Widerstand des FDP-geführten Justizministeriums gescheitert. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr wollte den Korruptionsparagrafen daher nur im SGB V verankern. Damit wäre Korruption nur im GKV-Sektor strafbar geworden.
Die Preisverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband nach einer frühen Nutzenbewertung sollen weitergeführt, aber auch weiterentwickelt werden. Die AG Gesundheit sieht vor, dass zukünftig „mindestens“ ein Vertreter einer Mitgliedskasse des GKV-Spitzenverbandes an den Verhandlungen teilnehmen soll, „um den Versorgungsaspekt zu stärken“.
Union und SPD wollen gesetzlich klarstellen, dass der vereinbarte Erstattungsbetrag Grundlage für die Berechnung der Zu- und Abschläge in den Vertriebsstufen ist. Die Ausweisung eines Listenpreises durch den pharmazeutischen Unternehmer soll von diesem Verfahren unberührt bleiben.
„Beim Abschluss von Rabattverträgen müssen die Vertragspartner die Versorgungssicherheit gewährleisten, indem sie Maßnahmen gegen Lieferengpässe vereinbaren. Dies gilt insbesondere für Impfstoffe“, heißt es im Textentwurf.
Die Erforschung, Entwicklung und Herstellung innovativer Arzneimittel soll durch Anreize gefördert werden. Dabei sollen faire Preise und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen eine wichtige Grundlage bilden. Es soll zudem ein Innovationsfonds zur Förderung innovativer Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung geschaffen werden.
Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung soll durch Abbau von unnötigen bürokratischen Anforderungen und durch die Verbesserung der Zulassung von Krankenhäusern in unterversorgten Gebieten erreicht werden. Die Rolle des Hausarztes sowie der hausärztlichen Versorgung sollen gestärkt werden. Es sollen arztgruppengleicher Medizinischer Versorgungszentren zugelassen werden.
Berlin - 13.11.2013, 12:01 Uhr