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Koalitionsverhandlungen
Endgültiges Aus für Bestandsmarktaufruf
Die Arbeitsgruppe Gesundheit hat im Pharmabereich ihre ersten Zwischenergebnisse in einem Punkt nochmals überdacht: Der Bestandsmarktaufruf patentgeschützter Arzneimittel soll nun doch nicht teilweise fortgeführt, sondern gänzlich beendet werden. Das gilt auch für laufende Verfahren.
Schon zu einem frühen Zeitpunkt der Verhandlungen hatten Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) verkündet, der Bestandsmarktaufruf von für die Versorgung bedeutsamen Arzneimitteln werde beendet – dies ist die eine Variante die der einschlägige § 35a Abs. 6 SGB V vorsieht. Die andere Alternative – der Wettbewerbsaufruf – solle hingegen fortgeführt werden. Dahinter verbirgt sich der Aufruf solcher Arzneimittel, die mit Präparaten im Wettbewerb stehen, die das Verfahren der frühen Nutzenbewertung durchlaufen haben.
Bei den forschenden Pharmaunternehmen kam diese Zweiteilung nicht gut an. Zu groß sind die Zweifel, dass die beiden Arten des Aufrufs sauber getrennt werden können. Die Befürchtung: Fast jeder Bestandsmarktaufruf aus Versorgungsgründen könnte zu einem Wettbewerbsaufruf umgewandelt werden.
Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wollte letzte Woche nicht spekulieren, wie es mit der Bewertung der etwas älteren patentgeschützten Arzneimittel unter den neuen Bedingungen weiter gehen soll. Sicherheitshalber rief er direkt weitere Arzneimittelgruppen zur Nutzenbewertung auf – „business as usual“, so das Motto des G-BA-Chefs Josef Hecken.
Doch mit der neuen Formulierung sollte die Sache klar sein: Da sich beim Bestandsmarktaufruf eine Reihe rechtlicher, verfahrenstechnischer und praktischer Probleme zeigten, „werden wir den gesamten Bestandsmarktaufruf beenden. Das gilt auch für laufende Verfahren“. Damit dürfte selbst der bislang einzige abgeschlossene Bestandsmarktaufruf der Gliptine folgenlos bleiben.
Eine kleine Nachbesserung gegenüber den Zwischenergebnissen gibt es übrigens auch zum Preismoratorium und dem Herstellerzwangsrabatt, die im nächsten Jahr fortgeführt werden sollen. Nun ist hierzu nicht mehr nur ein „Kabinettsbeschluss“ im Jahr 2013 angestrebt, sondern es heißt sehr zuversichtlich: „Der Gesetzentwurf dazu wir noch im Jahr 2013 in erster Lesung beraten“
Berlin - 19.11.2013, 12:06 Uhr