Substitutionsausschlussliste

Auswahlkriterien bleiben im Dunkeln

Berlin - 08.01.2014, 15:55 Uhr


Damit die Liste von Wirkstoffen, die im Rahmen von aut-idem nicht austauschbar sein sollen, fortgeschrieben werden kann, müssen der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband jetzt innerhalb eines Monats jeweils einen Gutachter benennen. Diese sollen Stellungnahmen erstellen, auf deren Grundlage die Schiedsstelle dann über die Aufnahme weiterer Wirkstoffe entscheidet. Welche konkreten Kriterien für die Wirkstoffauswahl gestern vereinbart wurden, bleibt allerdings bislang im Dunkeln.

Dass der GKV-Spitzenverband Ende letzten Jahres seinen Antrag auf eine Schiedsstellenentscheidung zurückgenommen hatte, war für die Schiedsstelle kein Grund, das Verfahren auszusetzen. Schließlich hatten sowohl die Kassenseite als auch der DAV das Verfahren beantragt. Eine einseitige Rücknahme beeinträchtige den Fortbestand des Verfahrens nicht, erklärte der Schiedsstellen-Vorsitzende Dr. Rainer Hess gegenüber DAZ.online. Auch die nun getroffene Koalitionsvereinbarung, dass die Erstellung der Liste dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen werden soll, war für Hess kein Hinderungsgrund. Eine Koalitionsvereinbarung sei schließlich noch kein Gesetz – die Schiedsstelle habe aber auf Basis des geltenden Rechts zu entscheiden. Dies habe sie nun getan.

Wie Hess weiter erklärte, handelt es sich bei der gestrigen Vereinbarung um einen Konsensbeschluss. In diesem seien zunächst die Kriterien festgelegt, anhand derer die Schiedsstelle weitere Präparate auf die Liste setzt. Über dieses strittige Thema habe es nochmals eine inhaltliche Diskussion gegeben – am Ende kam man jedoch überein. Auf dieser Basis habe man dann zwei Präparate in die Liste aufnehmen können. Wirksam wird die Vereinbarung zum 1. April 2014 – die Zeit bis dahin diene ausschließlich der Vorbereitung, so Hess.

Der DAV hat allerdings rund 20 Präparate auf seiner Vorschlagsliste – über die allermeisten hat er sich mit dem GKV-Spitzenverband also nicht einigen können. Hier sollen nun gutachterliche Stellungnahmen weiterhelfen. Zwei Gutachter sollen zum Zuge kommen – einer von jeder Seite. Die Parteien haben sie binnen eines Monats zu benennen. Dann sollen die Sachverständigen nochmals ein viertel Jahr Zeit bekommen, ihre Stellungnahmen zu erstellen. Auf dieser Basis wird dann die Schiedsstelle ihre Entscheidung treffen. Dafür werde ein neuer Termin vor der Schiedsstelle anberaumt, so Hess, es sei denn der Gesetzgeber habe bis dahin die Zuständigkeiten verändert.

Was die konkret vereinbarten Kriterien für die Wirkstoffauswahl betrifft, so gibt sich Hess – eigentlich ein Freund der Transparenz – zugeknöpft. Es seien fünf Kriterien aufgestellt worden, doch nennen könne er sie nicht. Schiedssprüche seien bislang nicht veröffentlicht worden. Auch in der Rahmenvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und DAV, die nun um einen Absatz ergänzt wird, der die Rechtsgrundlage für die Ausschlussliste legt, werden die Kriterien nicht auftauchen. Es werden lediglich die Wirkstoffe benannt, die nicht mehr auszutauschen sind. Sie werden in einer Anlage 1a des Rahmenvertrags aufgeführt.

Er habe nichts dagegen, wenn eine der Rahmenvertragsparteien die Kriterien nenne, sagte Hess. Er müsse sich aber an die für ihn geltenden Spielregeln halten. Beim DAV und beim GKV-Spitzenverband wollte man sich gegenüber DAZ.online jedoch ebenfalls nicht zu den Kriterien äußern.


Kirsten Sucker-Sket


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